Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sportwettbestimmungen
1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) wird das Vertragsverhältnis zwischen der Wettveranstalterin Fa. Tipwin Limited (im Folgenden: „Tipwin“ oder „wir“) und dem Teilnehmer (im Folgenden: „Kunde“ oder „Spieler“) geregelt. Für jede abgeschlossene Wette gelten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Die Gesellschaft unter der Firma Tipwin Limited ist gegründet in Malta und eingetragen im „Malta Business Registry“ unter der Registrierungsnummer C52508. Der Geschäftssitz von Tipwin befindet sich unter folgender Anschrift:
Level 5, UNIT 507
Building SCM01
SmartCity
Ricasoli, Kalkara
SCM 1001
Malta
1.3. Mit Bescheid vom 09.10.2020 wurde Tipwin die Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten im Internet und im stationären Betrieb i.S.d. §§ 4a – 4e i.V.m. 10a GlüStV erteilt. Des Weiteren wurde tipwin für die Zeit nach dem 01.01.2023 die Wettveranstaltererlaubnis des Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 22.12.2022 erteilt, welche wiederum seitens der nunmehr zuständigen Glücksspielbehörde der Länder durch Bescheide vom 10.01.2023 und vom 09.01.2024 verlängert wurde. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
1.4. Tipwin bietet Sportwetten (im Folgenden auch „Dienste“) sowohl im Internet auf der Internetseite www.tipwin.de (im Folgenden „Internet“) als auch über das Tipwin-Vermittlernetzwerk in Wettvermittlungsstellen (im Folgenden „stationär“) an.
1.5. Die jeweils aktuellen AGB sind unter der Domain www.tipwin.de (auch in PDF-Format) abrufbar. Stationär ist die aktuelle Fassung der AGB sowohl an gut sichtbaren Stellen in den Wettvermittlungsstellen ausgehängt als auch auf den Wettterminals abrufbar.
1.6. Durch die Platzierung einer Wette (entweder nach Eröffnung eines Kundenkontos im Internet oder aber stationär in einer Wettvermittlungsstelle) stellt der Kunde einen Antrag zum Abschluss einer Wette bei Tipwin. Der Wettvertrag kommt zustande, wenn Tipwin diesen Antrag angenommen hat. Die Bestimmungen, Bedingungen und Modalitäten dieses Wettvertrages werden durch diese AGB definiert. Diese AGB sind Gegenstand jedes Wettvertrages, der zwischen Tipwin und dem Kunden zustande kommt.
1.7. Der Kunde erklärt bei jedem Abschluss eines Wettvertrages aber auch durch die Eröffnung eines Kundenkontos, die Nutzung eines Kundenkontos die Beantragung einer Kundenkarte, dass er diese AGB sowie die Datenschutzrichtlinie, jeweils in der jeweils gültigen Fassung gelesen und verstanden hat, vorbehaltslos akzeptiert und verspricht, diese einzuhalten. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, eine Wette im Internet oder im stationären Vertrieb zu platzieren, wenn er mit diesen AGB teilweise oder ganz nicht einverstanden ist.
1.8. Der Kunde ist immer dafür verantwortlich, vor Abschluss jedes Wettvertrags (sowohl im Internet als auch stationär) die jeweils gültigen AGB einzusehen, vollständig zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Tipwin behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen AGB ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen. Die Änderungen werden für das Spiel im Internet mit Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam. Tipwin wird den Kunden auf die vorgenommenen Änderungen hinweisen. Soweit der Kunde den Änderungen der AGB in irgendeiner Form widerspricht, darf der Kunde das Angebot von Tipwin nicht (weiter) nutzen. Indem der Kunde aber diesen Änderungen nicht widerspricht, sondern das Wettangebot von Tipwin weiter wahrnimmt, erkennt er die Änderungen der AGB an.
1.9. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Printmedien, die auf nicht mehr geltenden Teilnahmebedingungen beruhen, sind ungültig.
1.10. Sowohl Wettvertrag als auch diese AGB unterliegen maltesischem Recht. Sämtliche getätigte Wetten, sowohl über die Internetseite als auch in den Wettvermittlungsstellen, werden ausschließlich in Malta veranstaltet. Als Gerichtsstand gilt Malta als vereinbart. Das gilt unter dem Vorbehalt etwaiger Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
1.11. Das Angebot von Tipwin im Internet richtet sich an Spieler, die sich in Deutschland befinden. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass die Teilnahme an den Sportwetten in seinem Wohnsitzland zulässig ist. Außerhalb von Deutschland wird eine Teilnahme an den angebotenen Produkten (on- und offline nicht möglich sein). Dasselbe gilt für den Zugriff auf das Spielerkonto.1.12. Der Kunde darf Forderungen gegen Tipwin nicht an Dritte abtreten. Die Übertragung des Wettscheins an Dritte ist nicht zulässig.
1.12. Der Kunde darf Forderungen gegen Tipwin nicht an Dritte abtreten. Die Übertragung des Wettscheins an Dritte ist nicht zulässig.
1.13. Sollte eine Bestimmung dieser AGB für ungültig erklärt werden, sodann bleiben die restlichen Bestimmungen wirksam.
1.14. Sollte Tipwin eine Bestimmung dieser AGB nicht durchsetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Bestimmung.
1.15. Im Falle von Abweichungen zwischen der Version der AGB in deutscher Sprache und der Version in einer anderen Sprache, ist die deutsche Version für die Auslegung maßgeblich.
1.16. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Wettvertrag kommt ausschließlich zwischen Tipwin und dem Kunden (im stationären Vertrieb wird kein Vertrag mit dem eingesetzten Wettvermittler abgeschlossen, der die Wettvermittlungsstelle auf eigene Rechnung betreibt) zustande. Der Wettvermittler im stationären Vertrieb ist nicht befugt, Tipwin zu vertreten oder Willenserklärungen im Namen von Tipwin abzugeben bzw. solche entgegenzunehmen. Er darf auch nicht in das Wettangebot von Tipwin eingreifen bzw. dieses ändern. Die Folgen eigens durch den Wettvermittler offerierter Boni- oder Rabattaktionen, welche durch Tipwin nicht freigegeben worden sind bzw. nach der entsprechenden Freigabe, werden unter 8.2. beschrieben.
Der Kunde hat nur unter folgenden Voraussetzungen das Recht auf die Nutzung der Dienste von Tipwin:
Der Kunde muss nach deutschem Recht mindestens 18 Jahre alt sein, um das Angebot von Tipwin wahrnehmen zu dürfen. Minderjährige dürfen auch nicht in Anwesenheit ihres Erziehungsberechtigten oder eines anderen Erwachsenen an Wetten teilnehmen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behält sich Tipwin das Recht vor, etwaige Gewinne einzubehalten, das Spielkonto zu sperren und rechtliche Schritte gegen diejenigen Erwachsene einzuleiten, die der minderjährigen Person die Spielteilnahme ermöglicht haben. Zum Zweck der Alterskontrolle ist Tipwin berechtigt, von dem Kunden einen Altersnachweis zu verlangen und einem Kunden bei Zweifeln an der Volljährigkeit die Spielteilnahme zu verweigern. Dieses Recht darf für Tipwin der eingesetzte Wettvermittler ausüben.
Der Kunde muss die Wetten ausschließlich auf seine Rechnung und in seinem Namen abschließen.
2.2.2.1. Manager, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter des Wettveranstalters bzw. Mitglieder oder Teilnehmer seiner direkten oder indirekten Tochterunternehmen, Anbieter, Buchmacher, Vertriebspartner, Sportwettvermittler sowie deren Angestellte und Angehörige oder Personen, die anderweitig an der Erstellung, Organisation oder Ausführung einer Sportveranstaltung beteiligt sind, für welche Tipwin Wetten annimmt. Diese Personen dürfen sich nicht registrieren und ein Kundenkonto führen, es sei denn dies ist für die Wahrnehmung ihrer vertraglich vereinbarten oder rechtlich vorgegebenen Aufgaben notwendig. Zusätzlich ist es Teilnehmern, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit jeglichen Aktivitäten der organisierenden Verbände der Sportveranstaltungen in Verbindung stehen, untersagt das Wettangebot für Wettzwecke, die in jedem direkten als auch indirekten weltweiten Bezug zu Fußball oder zu anderen Sportarten stehen, zu nutzen.
2.2.2.2. Tipwin schließt zudem jegliches Vertragsverhältnis mit Politisch exponierten Personen (PeP), deren Familienmitglieder, mit Personen, die auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der FATF aufgeführt werden und deren Familienmitglieder aus. Sollte die (zeitlich verzögerte) Überprüfung des Kunden auf den PeP- bzw. Sanktionen-Status ergeben, dass der Kontoinhaber eine solche Person darstellt, sodann behält sich Tipwin das Recht vor, jegliche abgeschlossene Wette bzw. getätigte Transaktion dieses Kunden rückabzuwickeln und das inzwischen eröffnete Kundenkonto zu schließen. Zur Überprüfung der „PeP“ Eigenschaft eines Kunden, darf Tipwin entsprechende und freigegebene Listen abrufen. Dies erfolgt ausschließlich aus dem Grund, um sicherzustellen, dass es sich bei dem Kunden um eine PeP handelt oder nicht.
2.2.2.3. Personen, die in der Spielersperrdatei (OASIS) aufgrund einer gültigen Sperrung geführt werden sowie Personen, denen gegenüber die Teilnahme an dem Spiel von Tipwin verbotenen worden ist oder die sich selbst dauerhaft bei Tipwin gesperrt haben.
2.2.2.4. Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss nehmen könnten (z.B. am relevanten Wettbewerb teilnehmende Sportler, Eigentümer oder Trainer eines am relevanten Wettbewerb beteiligten Vereins), oder beauftragte Dritte von diesen Personen sind, werden von der Wettteilnahme auf das entsprechende Wettereignis ausgeschlossen. Die Wettabgabe namens, im Auftrag und auf Rechnung von Dritten sowie die Wettabgabe als Tipp- bzw. Spielgemeinschaft sind ausdrücklich unzulässig. Der Grund für die Abgabe einer Wette zu Gunsten und im Auftrag von dritten Personen und die Bildung von Tipp- und Spielgemeinschaften sowie die tatsächliche Bevollmächtigung durch dritte Personen sind dabei bedeutungslos. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung behält sich Tipwin das Recht vor, die relevanten Wetten und Wettscheine insgesamt jederzeit zu stornieren, etwaige Gewinne einzubehalten und das entsprechende Spielkonto zu sperren.
Tipwin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Zur-Verfügung-Stellung des eigenen online (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos) und stationär (z.B. Heraushabe einer Kundenkarte) unterbreitenden Wettangebotes nach eigenem Ermessen zu verweigern. Zudem ist Tipwin berechtigt, Konten zu sperren oder vorübergehend bzw. permanent zu schließen, die Annahme von Wetten abzulehnen, Wetten auf bestimmte Ereignisse anzuhalten oder den Wetteinsatz zu limitieren. Weiterhin behält sich Tipwin das Recht vor, die Quoten der jeweiligen Wett-Situation anzupassen. Die Gründe für eine Sperre werden dem Spieler unverzüglich mitgeteilt, es sei denn, dass einer solchen Mitteilung rechtliche oder behördliche Gründe entgegenstehen.
Personenbezogene Kundendaten dürfen gegenüber der Internationalen Olympischen Kommission (im Folgenden „die IOC“) sowie jeder anderen Sportorganisation, mit der Tipwin zusammenarbeitet, offengelegt werden, wenn Tipwin der Ansicht ist, dass hierfür berechtigte Gründe vorliegen, die vermuten lassen, dass möglicherweise ein Verstoß gegen die Sportregeln vorliegt bzw. der Kunde möglicherweise an einem Verstoß gegen diese Regeln beteiligt war bzw. der Kund möglicherweise einen solchen Verstoß begangen hat bzw. der Kunde Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Regeln erlangt hat, bzw. der Kunde eine anderweitige Gefahr für die Integrität der relevanten Sportart darstellt. Die IOC und die oben genannten anderen Sportverbände dürfen in diesem Fall die persönlichen Daten des Kunden für Ermittlungen und Maßnahmen nutzen und können in Bezug auf solche Verstöße im Einklang mit ihren Verfahren tätig werden. Der Kunde willigt durch Bestätigung dieser AGBs in diese Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Der Kunde hat das Recht, Zugriff, Löschung oder Berichtigung fehlerhafter oder unvollständiger Daten zu verlangen, indem er mit dem IOC über ihr spezielles Portal unter https://olympics.com/en/privacy-policy Kontakt aufnimmt.
Tipwin bietet ein Kundenkonto im Internet sowie das Kundenkartenkonto im stationären Vertrieb an.
3.1.1.1. Um das Wettangebot von Tipwin in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde ein Kundenkonto auf der Tipwin-Internetseite (www.tipwin.de) einrichten. Für die Identitätsprüfung des Kunden werden die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages, des Geldwäschegesetzes und der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zugrunde gelegt. Ein- und Auszahlungen mit Bargeld sind bei diesem Kundenkonto nicht möglich. Ein- und Auszahlungen auf das bzw. von dem Kundenkonto sind ausschließlich über zugelassene elektronische Zahlungsmethoden (beispielsweise Banküberweisung, Kreditkarten usw.) über Konten und Zahlungsmittel, die auf den Namen des Kunden, der Inhaber des jeweiligen Wettkontos ist, lauten, möglich.
3.1.1.2. Tipwin ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung weitere Zahlungsmöglichkeiten hinzuzufügen oder bestehende einzuschränken oder einzustellen.
3.1.1.3. Tipwin behält sich das Recht vor, abhängig von der gewählten Zahlungsart, Mindest- und/oder Höchstsummen für Einzahlungen sowie Gebühren für die Nutzung festzulegen, welche stets transparent auf der Homepage dargestellt werden. Einzelheiten hierzu sind im Bereich „Zahlungsarten“ auf der Internetseite von Tipwin verfügbar. Auf mögliche Einschränkungen und Gebühren im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
3.1.1.4. Bei Bankeinzahlungen mit einer Summe von weniger als EUR 25,00 behält Tipwin sich vor, anfallende Bankgebühren vom Einzahlungsbetrag abzuziehen sowie Bearbeitungsgebühren zu erheben.
3.1.1.5. Kosten, die bei fehlerhafter und misslungener Geldeinzahlung anfallen, sind von dem Kunden zu tragen und werden von seinem Konto abgezogen.
3.1.1.6. Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Tipwin zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung Informationen über die Einzahlungen der Kunden auf das Kundenkonto im Internet sowie von festgelegten Einzahlungslimits an das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem „LUGAS“, an welches auch Tipwin angebunden ist, übermittelt.
3.1.2.1. Der Kunde kann in jeder Wettvermittlungsstelle des Tipwin-Vermittlernetzwerkes eine Kundenkarte beantragen und erhalten, indem er den dafür bestimmten Kundenkartenantrag in der Wettvermittlungsstelle vollständig ausfüllt, unterschreibt und dem Mitarbeiter in der Wettvermittlungsstelle an der Kasse übergibt.
3.1.2.2. In den Bundesländern, in welchen ein Kundenkartenkonto gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen Sportwetten nur über ein solches abgegeben werden. Im Übrigen ist die Wettabgabe ohne Kundekartenkonto und somit mittels eines Wettscheines als Beleg für die Wette möglich.
3.1.2.3. Für das auf der Kundenkarte enthaltene Guthaben ist ausschließlich der jeweilige Wettvermittler, der die Kundenkarte ausgestellt hat, zuständig und verantwortlich, da er diesen Geldbetrag treuhänderisch verwahrt. Ein- und Auszahlungen können nur in den Wettvermittlungsstellen getätigt werden, die demselben Wettvermittler zuzuordnen sind. Tipwin haftet nicht für das Guthaben auf der Kundenkarte.
3.1.2.4. Die Kundenkarte wird auf dem Namen des Kunden registriert, ist streng persönlich, berechtigt nur den jeweiligen Kundenkarteninhaber zur Teilnahme am Wettspiel und ist nicht übertragbar.
3.1.2.5. Die Kundenkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt bzw. missbräuchlich oder von Dritten genutzt wird. Der Kunde muss sich bei Vorlage der Kundenkarte ausweisen.
3.1.2.6. Tipwin haftet nicht für die missbräuchliche Nutzung der Kundenkarte. Tipwin haftet zudem nicht für Verluste jeder Art, die durch die Verwendung der Kundenkarte durch unberechtigte Dritte entstanden sind, denen die Zugangsdaten einer Kundenkarte bekannt geworden sind. Tipwin haftet nicht für Schäden des Kunden, die bei oder aus der Nutzung der Kundenkarte entstehen.
3.1.2.7. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust der Kundenkarte unverzüglich der Wettvermittlungsstelle, in welcher die Kundenkarte herausgegeben wurde, zu melden, damit diese gesperrt wird. In diesem Fall kann eine neue Kundenkarte bei Vorlage der dafür geeigneten Identifikationsdokumente durch den Kunden ausgestellt werden.
3.1.2.8. Im Falle der Kündigung der Vertragsbeziehung zwischen Tipwin und dem Kunden, wird die Kundenkarte gesperrt und zurückgelegt. Die Auszahlung des sich noch auf der Kundenkarte befindlichen Guthabens kann nur in der kartenausgebenden Wettvermittlungsstelle beantragt werden.*
3.2.1.1. Die Registrierung erfolgt entweder im Internet über die Internetseite (www.tipwin.de) oder in einer Wettvermittlungsstelle des Tipwin-Wettvermittlernetzwerkes.
3.2.1.2. Die Registrierung muss persönlich durch den Kunden erfolgen.
3.2.1.3. Bei der Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos) aber auch bei jeder Wettabgabe (solange eine solche ohne Kundenkonto gesetzlich zulässig ist) erklärt der Kunde, dass
– er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
– er unbeschränkt geschäftsfähig ist;
– dass er bei der Kontoeröffnung im eigenen Namen und nicht im Interesse und auf Weisung eines Dritten handelt;
– er keine Gelder einsetzt, die aus krimineller Aktivität herrühren;
– die eingesetzten Geldbeträge frei von Rechten Dritter sind;
– die eingesetzten Geldbeträge den finanziellen Möglichkeiten des Kunden entsprechen;
– er keine Politisch exponierte Person (PeP) oder Mitglied einer Familie ist, in der eine Politisch exponierte Person existiert;
– weder er selbst noch kein Mitglied seiner Familie auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der FATF aufgeführt wird;
– er das Konto für seinen persönlichen Gebrauch einrichtet;
– er nicht bei Tipwin oder bei einem anderen Glücksspielanbieter vom Glücksspielangebot gesperrt ist und dass für ihn keine Sperre in der anbieter- und länderübergreifenden OASIS-Spielersperrdatenbank eingetragen ist;
– bei ihm nie Glücksspielsucht bzw. mit Glücksspiel pathologisches Spielverhalten diagnostiziert wurde, sowie dass er sich nicht diesbezüglich in Behandlung befindet oder befunden hat;
– er Kenntnis von den aktuellen AGB von Tipwin erlangt hat und diese akzeptiert;
– keine Kenntnis vom Ausgang des bewetteten Ereignis vor Wettabgabe zu haben;
– dass er nicht zu dem in der Bestimmung unter Nr. 2.2.2 aufgeführten Personenkreis gehört;
– Zusätzlich ist es Teilnehmern, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit jeglichen Aktivitäten der organisierenden Verbände der Sportveranstaltungen in Verbindung stehen, untersagt, Sportwetten- Angebot für Wettzwecke, die in jedem direkten als auch indirekten weltweiten Bezug zu Fußball oder zu anderen Sportarten stehen, zu nutzen.
– Über kein weiteres Kundenkonto bei Tipwin oder im Falle einer stationären Kontoeröffnung bei einem andern Wettvermittler verfügt.
3.2.1.4. Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, sämtliche geforderten Pflichtangaben im Anmeldeformular, sowohl im Internet als auch in einer Wettvermittlungsstelle des Tipwin-Vermittlernetzwerkes in korrekter, vollständiger, aktueller Form und wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu gehören Angaben zu Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Beruf, sowie die benötigten Zahlungsinformationen (Letzteres nur bei Anmeldungen im Internet). Es liegt einzig in der Pflicht und Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Angaben wahr, vollständig und korrekt sind. Falsche Angaben bezüglich der Kundenidentität bzw. eine Falschdarstellung in Bezug auf die vorstehenden, unter Nr. 3.2.1.3 aufgeführten Erklärungen, werden den jeweils zuständigen (Strafverfolgungs-) Behörden angezeigt und führen dazu, dass Gewinnansprüche nicht ausgezahlt werden. Sollte die Richtigkeit der Angaben durch Tipwin nicht festgestellt werden können, wird Tipwin den Spieler zur Korrektur der Angaben oder zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben auffordern. Dieser Aufforderung hat der Spieler für eine Spielteilnahme nachzukommen, da vor Bestätigung der Richtigkeit der Daten eine Spielteilnahme grundsätzlich nicht zulässig ist (Ausnahme: vorläufiges Spiel).
3.2.1.5. Die vorstehenden Angaben zur Identifizierung und Verifizierung sind vom Kunden stets aktuell zu halten. Etwaige Änderungen sind durch den Kunden Tipwin unverzüglich mitzuteilen. Dies erfolgt stationär in einer Wettvermittlungsstelle bei dem eingesetzten Personal und im Internet im Bereich „Mein Konto/ Kundenkontoeinstellungen“. Die vom Kunden übermittelten Daten und Informationen sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Tipwin wird den Kunden einmal im Jahr dazu auffordern, die hinterlegten Daten zu prüfen, deren Richtigkeit zu bestätigen und bei Änderungen, diese gegenüber Tipwin anzugeben. Ebenso wird Tipwin den Kunden darauf hinweisen, wenn die Gültigkeit der hinterlegten Ausweisdokumente abläuft und eine Frist zur Angabe aktualisierter Daten und Dokumente setzen.
3.2.1.6. Im Rahmen der Registrierung im Internet müssen Kunden ihren Benutzernamen und ein Passwort für die Anmeldung festlegen.
Der Benutzername muss eindeutig und unverwechselbar sein. Benutzernamen, die beleidigende bzw. anstößige Bezeichnungen sowie Internetlinks enthalten werden von Tipwin nicht akzeptiert. Das Passwort muss zwingend aus mindestens acht (8) und höchstens vierzig (40) Zeichen bestehen, muss mindestens einen Klein- (a-z), einen Großbuchstaben (A-Z), eine Ziffer (0-9) und eins der folgenden Sonderzeichen (!#§()@?{}|*+,^.-&=%_:;~) beinhalten. Leerzeichen sowie Umlaute sind nicht erlaubt. Zudem darf das Passwort keine Personaldaten beinhalten oder ihnen ähnlich sein. Dem Kunden wird empfohlen, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
3.2.2.1. Die Überprüfung der Identität des Kunden erfolgt seitens des Wettveranstalters stationär in den Wettvermittlungsstellen durch vom Wettvermittler eingesetztes und geschultes Personal und online durch anerkannte und zugelassene Verifizierungsmethoden. Tipwin behält sich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten das Recht vor, die Kundenidentität mithilfe anerkannter Unternehmen, die Online-Identifizierungen/-Verifizierungsdienstleistungen anbieten, festzustellen und zu verifizieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten, diesen dritten Unternehmen zum angeführten Zweck zur Verfügung gestellt werden.*
3.2.2.2. Tipwin behält sich zur Überprüfung der angegebenen Angaben jederzeit – auch im Laufe der Geschäftsbeziehung – das Recht vor, nach uneingeschränktem Ermessen, Nachweise und Dokumente, u.a. Nachweis über das Alter, den gewöhnlichen Wohnsitz, die Bonität einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, Tipwin diese Unterlagen unverzüglich vorzulegen.*
3.2.2.3. Tipwin und die Wettvermittler werden den Spieler regelmäßig zur Bestätigung der auf dem online oder stationär eröffneten Spielkonto hinterlegten Angaben auffordern und erneut überprüfen. Diese Überprüfung findet grundsätzlich mindestens einmal jährlich oder im Einzelfall anlassbezogen statt. Sollte eine erneute Überprüfung der Spielerdaten ergeben, dass deren Richtigkeit nicht bestätigt werden kann, so ist eine weitere Spielteilnahme bis zur Bestätigung durch Tipwin nicht möglich. Auszahlungen werden durch Tipwin in diesem Fall hingegen weiter getätigt.*
3.2.3.1. Es liegt einzig und ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die Anmeldedaten sicher aufzubewahren. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, seine Anmeldedaten an Dritte bekannt zu machen. Tipwin übernimmt keine Haftung, falls das Mitgliedskonto aufgrund der Bekanntgabe der Anmeldedaten an Dritte, sei es absichtlich oder zufällig, aktiv oder passiv durch Dritte genutzt wird bzw. missbraucht wird. Für die missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe von Zugangsdaten übernimmt Tipwin keinerlei Haftung. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und Passwortes selbst verantwortlich, sämtliche Kontobewegungen, Ein- und Auszahlungen werden unter Nennung der beiden Daten auf Rechnung des Kunden registriert.
3.2.3.2. Sachverhalte von Identitätsverschleierung bzw. Identitätsdiebstahl durch falsche Angaben hinsichtlich der Kundenidentität bzw. durch die Verwendung falscher Dokumente bzw. Urkunden bzw. durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen werden den jeweils Strafverfolgungs- oder Ermittlungsbehörden angezeigt und führen zum Ausschluss jeden Gewinnanspruches. Auch Rückzahlungen von etwaigen Guthaben ist ausgeschlossen.
3.2.3.3. Sollte ein Konto entgegen der unter den Ziff. 3.2.1, 3.2.2 und 3.3. festgelegten Bedingungen eröffnet und geführt werden, behält sich Tipwin das Recht vor, die getätigten Wetten zu stornieren das Konto zu sperren und das Guthaben bis zur Aufklärung des Sachverhalts sowie Abklärung mit der Aufsichtsbehörde einzubehalten. Der Kunde wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass Tipwin diesbezüglich intensive Kontrollen durchführt.
Der Spieler ist bei Nutzung des vorläufigen Spiels berechtigt, innerhalb der maßgeblichen 72 Stunden Wetten auf Sportereignisse abzugeben, welche erst nach dem 72-Stunden-Zeitraum stattfinden.
Tipwin darf zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Kunden übermittelten Daten und Informationen Tipwin gegenüber Behörden offenlegen.
3.3.1. Sofern nicht anders ausgewiesen, handelt es sich bei Beträgen wie Guthaben, Einzahlungen, Wetteinsätzen oder Gewinnen, die in Zusammenhang mit den Diensten von Tipwin angezeigt werden, um Beträge in Euro und Cent.
3.3.2. Der Kunde darf nicht mehr als ein Kundenkonto, jeweils im Internet bzw. stationär führen. Die Eröffnung eines weiteren Kundenkontos für den Kunden ist untersagt. Der Besitz einer Kundenkarte gilt nicht als zusätzliches Kundenkonto, sondern als Unterkonto, sog. „Wallet“ ist somit von dieser Bestimmung nicht erfasst. Sofern der Kunde versucht, mehr als ein Mitgliedskonto zu eröffnen, behält sich Tipwin das Recht vor, sämtliche Wettkonten, die er versucht zu öffnen, zu sperren und die Auszahlung von Guthaben zu verweigern. Tipwin behält sich für diese Fälle einen generellen Ausschluss des betroffenen Kunden vor. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ein weiteres Konto durch eine dritte Person zu eröffnen. Sollte der Kunde selbst feststellen, dass er mehr als ein Mitgliedskonto unter verschiedenen Namen hat, dann ist er verpflichtet, Tipwin unverzüglich darüber zu informieren.
3.3.3. Der Kunde darf nicht sein Kundenkonto an Dritte verkaufen. Der Kunde darf ferner das auf seinem Kundenkonto befindliche Guthaben nicht teilweise oder ganz auf ein anderes Kundenkonto übertragen.
3.3.4. Der Kunde kann nur als registrierter Benutzer über die Vertriebskanäle von Tipwin Wetten platzieren, wenn die dafür ausreichenden Mittel verfügbar sind. Tipwin gewährt keine Form von Krediten für die Teilnahme an einem der Wettspiele. Wenn die Wette aus technischen Problemen angenommen wurde, und wenn der Kunde nicht ausreichend Mittel auf seinem Mitgliedskonto hat, ist Tipwin berechtigt, die entsprechenden Wetten zu stornieren.
3.3.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zinsen.
3.3.6. Der Spieler hat die Möglichkeit seinen Kontostand jederzeit nach seiner Anmeldung zu überprüfen.
3.3.7. Im stationären Vertrieb ist Tipwin verpflichtet, bei der Ausführung von Transaktionen ab einer Höhe von 2.000,00 Euro im Zusammenhang mit Gewinnen bzw. Einsätzen bzw. wenn diese Summe aus mehreren im Zusammenhang stehenden Transaktionen besteht, die Kundenidentität zu überprüfen; es sei denn, ein Gesetz verpflichtet Tipwin auf andere Weise dazu. Darüber hinaus ist Tipwin berechtigt und verpflichtet, auch bei Transaktionen, die diese Schwelle nicht erreichen, die allerdings in geldwäscherechtlicher Hinsicht verdächtig sind, Identitätsprüfungen durchzuführen.
3.3.8. Der Kunde erklärt durch eine Einzahlung bei Tipwin verbindlich, dass die eingezahlten Geldbeträge legal erworben worden und frei von Rechten Dritter sind. Die Einzahlung von inkriminierten Geldern auf ein Kundenkonto bzw. die Einzahlung zu einem anderen Zweck als zur Teilnahme an Sportwetten ist verboten.
3.3.9. Der Kunde erklärt durch die Teilnahme am Spiel verbindlich, dass er keinen Betrug vornimmt oder an einem beteiligt ist, kein Teil einer betrügerischen Vereinigung oder einer anderen illegalen Handlung ist, die mit Sportwetten zusammenhängen könnte. Ebenso setzt der Kunde keine Software-Mittel und –Methoden oder technische Geräte bei der Abgabe der Wetten ein, um den Gewinnvorgang zu seinen oder dritten Gunsten zu missbrauchen.
3.3.10. Tipwin behält sich das Recht vor, zusätzliche Identitätsnachweise zu verlangen, sobald ein Spieler Einzahlungen auf sein Konto tätigt.
3.3.11. Das Kundenkonto ist grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit angelegt.
3.3.12. Der Kunde ist verpflichtet, den Eintritt folgender Umstände unverzüglich Tipwin zu berichten:
– wenn seine angegebenen Identitätsdaten sich verändert haben;
– wenn der Kunde den Verdacht hat, dass sein Konto von Dritten benutzt wurde bzw. wird;
– wenn er glückspielgefährdet ist;
– wenn er oder ein Mitglied seiner Familie ein hohes öffentliches Amt innehat bzw. ein solches übertragen bekommen hat und somit politisch exponierte Person ist;
– wenn er oder ein Mitglied seiner Familie auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der FATF aufgeführt wird;
3.3.13. Tipwin informiert den Spieler über die Summe der Einsätze, Gewinne und Verluste der jeweils vorangegangenen 30 Tage. Diese Informationen werden durch Tipwin nach jeder Identifizierung und Authentifizierung sowie vor dem Beginn eines Spiels erfolgen, sollten seit den letzten Informationsübermittlungen mehr als 24 Stunden vergangen sein. Der Spieler muss die Kenntnisnahme dieser von Tipwin übermittelten Informationen ausdrücklich erklären. Sollte der Spieler die Kenntnisnahme nicht bestätigen, ist eine Spielteilnahme bis zur ausdrücklichen Spielererklärung nicht möglich.
3.4.1. Der Kunde kann jederzeit sein Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft schließen. Dem Spieler wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Zahlungs-, Bank- und Kontoverbindung zur Auszahlung des Restguthabens einzugeben. Eine Reaktivierung des Spielkontos ist nicht möglich. Vor einer erneuten Spielteilnahme muss sich der Spieler daher bei Tipwin erneut registrieren.
– Im Internet erfolgt dies per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected].
– Stationär kann der Kunde sein Kundenkartenkonto in jener Wettvermittlungsstelle schließen, in welcher er seine Kundenkarte erhalten hat, durch einen entsprechenden Antrag an den Kassenmitarbeiter der Wettvermittlungsstelle.
3.4.2. Im Falle der Schließung von Kundenkontos durch den Kunden ist Tipwin verpflichtet, den gesamten Betrag, den das Konto aufweist, an den Kunden auszuzahlen.
3.4.3. Tipwin behält sich das Recht vor, das Kundenkonto nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft jederzeit und ohne vorherige Ankündigung oder Angaben von Gründen zu schließen. Vorhandene Guthaben werden im Falle einer Sperre innerhalb von fünf Tagen auf das angegebene Konto des Spielers angewiesen. Die Gründe für eine Sperre werden dem Spieler unverzüglich mittels E-Mail mitgeteilt, es sei denn, dass einer solchen Mitteilung oder auch Auszahlung rechtliche oder behördliche Gründe entgegenstehen.
3.4.4. Im Falle einer Kontoschließung sind bereits platzierte Wetten gültig, soweit sie nicht gegen diese AGB verstoßen.
3.4.5. Wenn der Kunde im stationären Vertrieb das Kundenkartenkonto schließen möchte, wird ihm das verfügbare Guthaben in bar ausgezahlt und die Kundenkarte wird eingezogen.
3.4.6. Werden Bestimmungen dieser AGB durch den Kunden verletzt, oder besteht für Tipwin ein Grund zur Annahme, dass diese von dem Kunden verletzt worden sind, sodann behält sich Tipwin das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche abgeschlossene Wetten (folglich auch daraus resultierende Gewinne) zu stornieren (in diesem Fall wird allein der Wetteinsatz und nicht der Gewinn ausgezahlt; bereits ausgezahlte Gewinne können zurückgefordert werden), die Eröffnung eines Kundenkontos zu verweigern bzw. ein bestehendes Kundenkonto zu schließen, die Auszahlung zu verweigern, jegliches sich auf dem Konto befindende Guthaben, inklusive gewährter Bonuszahlungen oder andere Werbeguthaben teilweise oder gänzlich, vorübergehend oder dauerhaft einzubehalten und die auf dem Konto verfügbaren Mittel für den Ersatz des verursachten Schadens durch den Kunden aufzuwenden (s. Beispiele für Verstöße gegen diese AGB unter 3.4.9).
3.4.7. Zusätzlich behält sich Tipwin vor, jegliche Schäden, die aufgrund eines Verhaltens seiner Kunden bei Tipwin selbst, Tipwins Mitarbeitern und Vertragspartnern entstanden sind, gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Hierzu dürfen Tipwin die Rechte dritter Personen übertragen und gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.
3.4.8. Der Kunde ist selbst verantwortlich dafür, dass er gegen keine der hier aufgeführten Bedingungen beim Wetten verstößt. Der Kunde bestätigt, dass Tipwin die endgültige Entscheidung über die Frage trifft, ob die AGB in einer Art verletzt worden sind, die zu einem Ausschluss oder zu einer dauerhaften Sperre zu den Dienstleistungen von Tipwin führt. Der Kunde stimmt zu, dass Tipwin – zur Sicherung aller bestehenden, zukünftigen und bedingten Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung – an seinem Guthaben sowie an seinen anderen aus dem Wettvertrag begründeten Ansprüchen ein Pfandrecht zusteht.
Folgende Beispiele von AGB-Verstößen durch den Kunden werden aufgeführt (die Aufzählung ist nicht abschließend):
– Der Kunde hat bei der Registrierung bzw. im Laufe der Vertragsbeziehung mit Tipwin unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben im Hinblick auf sein Spielkonto oder die geldwäscherechtlichen Anforderungen gemacht;
– Der Kunde konnte das erforderliche Identifikations- bzw. Verifikationsverfahren nicht erfolgreich abschließen;
– Der Kundenname stimmt nicht mit dem Namen des vom Kunden angegebenen Zahlungsmittels überein;
– Der Kunde hat mehr als ein aktives Konto bei Tipwin erstellt bzw. erstellen lassen;
– Der Kunde steht unter Manipulationsverdacht oder Geldwäscheverdacht; Der Kunde setzt Gelder für das Spiel ein, die aus kriminellen, illegalen oder nicht rechtmäßigen Aktivitäten stammen;
– Der Kunde hat einem Dritten sein Kundenkonto zugänglich gemacht (der Vorsatz ist dabei unbeachtlich);
– Der Kunde handelt bei der Kontoeröffnung oder dem Wettspiel insgeheim für einen Dritten, wirtschaftlich Berechtigten;
– Der Kunde nimmt eine Bonusaktion von Tipwin wahr und beantragt Auszahlungen ohne, dass er die Bonusbedingungen erfüllt;
– Der Kunde versucht auf irgendwelche Art und Weise (z.B. bei Verwendung von Systemen (elektronisch, automatisiert oder nicht)) die von Tipwin für die Wettabwicklung (sei es zur Wettabgabe oder zum Monitoring der Wettereignisse oder der Transaktionen oder zur Festlegung bzw. Übermittlung der Quoten und der Wettergebnisse) eingesetzten Systeme und Abläufe (z.B. elektronische (z.B. Software), automatisierte oder manuelle Systeme bzw. Abläufe), zu überlisten bzw. zu manipulieren bzw. zu missbrauchen bzw. zu schädigen.
– Abgabe der Wette nach tatsächlichem Eintritt des wettrelevanten Ereignisses bzw. bei vorliegender Kenntnis vom (Teil-)Ergebnis in Bezug auf das bewettete Ereignis
– Der Kunde nutzt selbst oder mithilfe Dritter einen Softwarefehler zu seinen Gunsten aus.
– Der Kunde hat oder hat versucht mit anderen Kunden oder Dritten zu kooperieren mit dem Zweck, Tipwin, den Tipwin-Wettvermittler oder andere Kunden zu betrügen;
– Der Kunde hat Wetten im Auftrag oder auf Rechnung von Mitarbeitern von Tipwin, Vermittlern oder deren Angestellten platziert;
– Der Kunde hat bei seiner Registrierung verschwiegen, dass er eine Politisch exponierten Person (PeP), deren Familienmitglied darstellt bzw. auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der EU oder der FATF aufgeführt wird oder Familienmitglied einer solcher Person ist.
– Der Kunde nutzt die Dienstleistungen von Tipwin aus einem Land, in welchem diese nicht erlaubt sind.
3.4.9. Der Kunde bleibt auch nach Auflösung des Kundenkontos für sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinem Konto, auch nach dessen Schließung haftbar. Tipwin ist berechtigt, das Kundenkonto auch nach dessen Schließung zu überprüfen.
3.4.10. Tipwin oder ein Wettvermittler werden ein Spielkonto sperren, soweit Gewinne unrechtmäßig erworben worden sind, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Bedingungen für das Spielkonto verstoßen wurde. Ein Verdachtsmoment durch Tipwin oder den Wettvermittler ist dabei ausreichend. Tipwin oder Wettvermittler werden den Spieler über die Gründe der Sperre – soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben (wie beispielsweise § 47 GwG) dies verbieten – informieren. Während der Sperre des Kontos ist eine Kontoschließung durch den Spieler nicht möglich.
Sollte der Kunde sein Kundenkonto für einen längeren Zeitraum (mehr als 6 Monate) nicht für eine Transaktion genutzt haben, wird dieses Konto als „inaktiv“ eingestuft. In diesem Fall kehrt Tipwin den vorhandenen Guthaben Betrag auf das angegebene Konto des Spielers aus, wenn rechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Tipwin wird den Kunden darüber im Vorfeld per E-Mail in Kenntnis setzen. Dabei wird Tipwin die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Tipwin behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren und den Spieler hierüber zu informieren. Der Kunde kann das Kundenkonto sodann jederzeit wieder aktivieren.
4.1. Tipwin bietet, im Einklang mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages und der ihr erteilten Wettveranstaltererlaubnis stehende, rechtmäßige und verantwortungsvolle Dienstleistungen an.
4.2. Tipwin hält den Kunden zum verantwortungsbewussten Spiel an. Der Kunde kann sich stets auf der Internetseite von Tipwin über die im Bereich „verantwortungsvoll Wetten“ über die Spielrisiken, die Gewinnwahrscheinlichkeit bei Sportwetten und die bundesweit bestehenden Suchtberatungsstellen und Hilfedienste informieren. Dem Spieler ist es dort auch möglich, die Internetdomains von unabhängigen Beratungsinstitutionen unmittelbar aufzurufen. Zudem liegen in jeder Wettvermittlungsstelle des Wettvermittlernetzwerkes von Tipwin an gut sichtbaren Stellen Informationsbroschüren, die die Kunden über die Spielrisiken und über das verfügbare Suchtberatungsangebot informieren.
4.3. Personen, bei denen problematisches Spielverhalten diagnostiziert wurde oder sich aufgrund von problematischem Spielverhalten in Behandlung befinden, sind nicht berechtigt, die Dienstleistungen von Tipwin in Anspruch zu nehmen.
4.4. Tipwin ist an das zentrale, bundesländerübergreifende OASIS-Spielersperrsystem angeschlossen. Mit dem Ziel, den Ausschluss gesperrter Spieler zu gewährleisten, gleicht Tipwin, die Kundendaten sowohl im Rahmen der Registrierung als auch generell mit der bundesweiten OASIS-Spielersperrdatenbank ab. Kontoeröffnungsanträge von im Sperrsystem erfassten Personen werden abgelehnt. Für gesperrte Spieler ist auch ein vorläufiges Spiel nach Punkt 3.2.4 dieser AGB nicht möglich. Die Spielersperre gilt anbieterübergreifend.
4.5 Der Kunde, bei welchem pathologisches oder problematisches Spielverhalten diagnostiziert wurde oder der sich aufgrund von pathologischem oder problematischem Spielverhalten in Behandlung befindet, ist verpflichtet, Tipwin unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Die gleiche Pflicht trifft jene Spieler, die erkannt haben, dass sie aufgrund Ihrer Spielsucht mehr Geld einsetzen als sie sich leisten können.
4.6. Tipwin behält sich das Recht vor, das Kundenkonto des Kunden zeitlich unbefristet zu sperren und ihn dadurch von der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen auszuschließen, wenn Tipwin Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist bzw. ein problematisches Spielverhalten aufweist (Fremdsperre). Die Fremdsperre erfolgt aufgrund der Wahrnehmung des Personals von Tipwin oder von einem Wettvermittler, aufgrund von Meldungen Dritter oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte. Der zu sperrenden Spieler nicht umgehend von der Spielteilnahme auszuschließen, sondern ihm wird durch Tipwin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Falle einer Fremdsperre wird diese in die zentrale OASIS-Spielersperrdatenbank eingetragen.
4.7. Der Kunde kann sich jederzeit, insbesondere wenn er befürchtet, ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten zu entwickeln, zeitlich unbegrenzt ausschließen (Selbstsperre). Für das Anordnen einer Selbstsperre stehen dem Kunden folgende Optionen zur Verfügung;
• der Kunde kann sein Konto selbständig auf der Internetseite von Tipwin (www.tipwin.de) im Bereich „Mein Konto / Kundenkontoeinstellungen / Kontosperrung“ für eine Dauer von einem Jahr oder dauerhaft sperren;
• Der Kunde sendet eine E-Mail an den Kundendienst von Tipwin an folgende Adresse: [email protected] oder an den Spielerschutzbeauftragten von Tipwin, dessen Namen und Erreichbarkeit stets auf der Internetseite von (www.tipwin.de) gut wahrnehmbar sind, indem er im Betreff dieser E-Mail das Wort „Selbstsperre“ angibt;
• Der Kunde sendet den Selbstsperre-Antrag per Fax an die Faxnummer +356 2166 8276;
• Der Kunde erscheint persönlich in einer Wettvermittlungsstelle des Wettveranstalters füllt das dort zur Verfügung stehende Selbstsperre-Formular aus und überreicht dieses dem zuständigen Personal des Wettvermittlers.
Auch eine Selbstsperre wird unverzüglich in die bundesländer- und anbieterübergreifende zentrale OASIS-Spielersperrdatenbank eingetragen.
4.8. Sollte Tipwin die Sperrung für einen Spieler eintragen, sodann wird Tipwin diesem in Textform mitteilen, dass für seine Person eine Sperre eingetragen ist.
4.9. Die Mindestdauer sowohl einer Fremd- als auch einer Selbstsperre beträgt regelmäßig ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann jedoch die die Sperre beantragende Person einen abweichenden Zeitraum, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf, beantragen. Wird eine kürzere Dauer als drei Monate angegeben, gilt dies als Angabe von drei Monaten.
4.10. Solange die Sperre andauert, darf der Spieler auf sein Kundenkonto zugreifen, allerdings nur, um sein Guthaben und seine Transaktionsübersichten einzusehen, damit ihm das Guthaben ausgezahlt werden kann. Selbstverständlich sind dabei keine Einzahlungen von Beträgen sowie Wettabgaben ausgeschlossen.
4.11. Solange der Kunde gesperrt ist, ist es ihm verboten, Wetten bei Tipwin abzuschließen und die Wettvermittlungsstellen des Tipwin-Wettvermittlernetzwerkes zu betreten. Er darf auch nicht versuchen, ein Internet-Konto oder ein Kundenkartenkonto einzurichten.
4.12. Der Kunde muss die Aufhebung der Sperre schriftlich bei der die Spielersperrdatei führenden Behörde beantragen. Dies ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Dabei hat der Spieler geeignete Gründen vorzutragen. Aus den Gründen muss hervorgehen, dass die Aufhebung der Sperre des Kunden keine Gefahren für den Kunden, dessen Gesundheit sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse birgt.
4.13. Sofortige, kurzzeitige Sperre: Über die vorstehend aufgeführte Selbst-/ Fremdsperre hinaus hat der Kunde im Internet die Möglichkeit, durch Betätigung einer Schaltfläche mit der Bezeichnung „24h-SPERRE ERSTELLEN?“ eine sofortige kurzzeitige Spielpause einzulegen. Dabei schließt sich der Kunde für einen Zeitraum von 24 Stunden vom Spiel aus. Das Auslösen dieser Sperre kann nicht widerrufen werden. Die Spielpause endet automatisch nach Ablauf der 24 Stunden.
4.14. Kunden dürfen nicht parallel bei mehreren Glücksspielanbietern im Internet spielen. Dies wird durch das länderübergreifende Glücksspielauswertesystem LUGAS gewährleistet, an welches Tipwin angeschlossen ist. Auch bei einem Wechsel des Kunden zwischen verschiedenen Glücksspielanbietern sind Wartezeiten einzuhalten.
4.15. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen erzielte Gewinne aus Sportwetten erst nach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen, wie z.B. für das Casino-Spiel auf der Tipwin-Homepage genutzt werden.
5.1.1. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowie Vorgaben aus der Wettveranstaltererlaubnis wird der Kunde bei jeder Registrierung im Internet über die Domain www.tipwin.de dazu aufgefordert, ein individuelles, monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von bis zu 1.000,00 Euro festzulegen. Durch den anbieterübergreifenden Charakter des Limits ist die Summe der Einzahlungen an alle Veranstalter oder Wettvermittler von Glücksspielen im Internet maßgeblich, auf welche das Limit Anwendung findet. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit findet dabei Anwendung auf alle öffentlichen Glücksspiele im Internet mit Ausnahme von Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, und für Lotterien in Form des Gewinnsparens verwendet werden können. Nach einem entsprechenden Antrag durch den Kunden kann dieses Limit unter bestimmten Voraussetzungen unter Beachtung gesetzlicher bzw. behördlicher Anforderungen auf bis zu 10.000,00 EUR bzw. bis zu 30.000,00 Euro erhöht werden. Für die Prüfung dieses Antrages behält sich Tipwin das Recht vor, weitere Unterlagen vom Kunden anzufordern. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde mit der Annahme der gegenständlichen AGB zu, dass Tipwin sowie jedes dritte Unternehmen, das namens und im Auftrag von Tipwin die Identifizierung des Kunden und die Bonitätsprüfung vornimmt, regelmäßig (mindestens jährlich) Informationen zu seiner Bonität/Leistungsfähigkeit und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen von Dritten (z.B. SCHUFA) einholt. Zusätzlich dazu willigt der Kunde mit der Annahme der gegenständlichen AGB in die Verarbeitung dessen anbieterbezogenen (d.h. tipwin-bezogenen) Kennung und in den damit verbundenen Einblick in den Eintrag des Kunden in den Zentraldateien durch die zuständige Behörde; der Kunde erklärt hiermit verbindlich, diese Einwilligung aufrechtzuerhalten.
Eine Spielteilnahme über den Onlinebetrieb darf nicht erfolgen, wenn der Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt hat. Sollte der Spieler trotz Einzahlungslimit einen höheren Betrag einzahlen wollen, welches den individuellen Einzahlungsbetrag übersteigt, wird Tipwin ihn zur Korrektur aufzufordern.
5.1.2. Ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit gilt als erschöpft, wenn die Summe der Einzahlungen des Spielers in einem Kalendermonat das individuell festgelegte Einzahlungslimit erreicht wurde. Bei Erschöpfung des Einzahlungslimits kann der Spieler keine weiteren Einzahlungen mehr tätigen. Mit noch auf dem Spielkonto vorhandenen Beträgen oder durch Gewinne hinzukommenden Beträgen kann nach dem Erreichen des Einzahlungslimits jedoch weitergespielt werden. Auszahlungen bleiben beim Erreichen des Einzahlungslimits unberücksichtigt und können nicht von den zuvor im selben Monat getätigten Einzahlungen wieder abgezogen werden. Der Spieler ist sich daher darüber im Klaren, dass bei Erschöpfung des Limits nicht durch Auszahlungen bei einem Anbieter Potenzial für Einzahlungen bei einem anderen Anbieter geschaffen werden.
5.1.3. Dem Spieler wird von Tipwin zudem die Möglichkeit eingeräumt, zu jeder Zeit zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten. Dem Spieler steht es im Gegensatz zu dem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit nach 5.1.1 und 5.1.2. frei, von den anbieterbezogenen Limits Gebrauch zu machen. Wird ein anbieterbezogenes Einsatz- oder Verlustlimit durch den Spieler eingerichtet und gilt es als ausgeschöpft, ist eine weitere Spielteilnahme nicht mehr möglich. Ebenso ist bei Ausschöpfung des anbieterbezogenen Einzahlungslimit eine weitere Einzahlung ebenfalls nicht mehr möglich. Sobald ein anbieterbezogenes Limit erschöpft ist, sind eine weitere Spielteilnahme bzw. weitere Einzahlungen auch dann nicht mehr möglich, wenn das anbieterübergreifende Limit nach 5.1.1 und 5.1.2 noch nicht erschöpft ist.
5.1.4. Der Spieler hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit nach 5.1.1 und 5.1.2 oder eines der gegebenenfalls eigens festgelegten anbieterbezogenen Limits nach 5.1.3 neu festzulegen. Erhöht der Spieler ein Limit, wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Während der Schutzfrist kann eine erneute Neufestsetzung des Limits erfolgen. Soll ein Limit verringert werden, so werden diese neuen Limits sofort greifen. Im Falle der Herabsetzung eines Einsatzlimits nach 5.1.1 und 5.1.2 oder nach 5.1.3 auf einen, der unterhalb der im laufenden Zeitraum bereits erfolgten Einzahlungen liegt, können neue Einzahlungen erst im Folgezeitraum erfolgen. Im Falle der Herabsetzung eines anbieterbezogenen Einsatz- oder Verlustlimits nach 5.1.3 auf einen Wert unterhalb der bereits getätigten Einsätze bzw. erlittenen Verluste, ist eine weitere Spielteilnahme bis zum Ablauf des Zeitraums, für welchen das Limit gilt, nicht möglich.
5.1.5. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach 5.1.1 und 5.1.2 eine zentrale Datei zur Limitüberwachung (Limitdatei). In der Limitdatei werden die folgenden, zur Überwachung des Limits erforderlichen, personenbezogenen Daten verarbeitet: Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits, Datum der Festlegung des Limits, Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen und Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen. Tipwin ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, den Geburtsnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Anschrift sowie die Höhe des neuen Einzahlungslimits bei jeder Festlegung und Änderung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits die an die Limitdatei zu übermitteln. Ebenso ist Tipwin verpflichtet, vor Abschluss eines jeden Einzahlungsvorgangs die zur eindeutigen Identifizierung des Spielers erforderlichen Daten sowie die Höhe der vom Spieler beabsichtigten Einzahlung an die Limitdatei zu übermitteln. Der Spieler willigt durch Bestätigung dieser AGBs in diese Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Die Höhe und das Datum der getätigten Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen werden von Tipwin unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem sie gespeichert worden sind, gelöscht.
5.2.1. Sowohl Mindest- als auch Höchsteinsatz sind begrenzt und werden durch Tipwin für einzelne Wettereignisse bzw. für jede Wettabgabe systemintern festgelegt.
5.2.2. Tipwin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angaben von Gründen, den Wetteinsatz auf einzelne oder auf alle Wetten zu begrenzen / limitieren;
5.2.3. Tipwin behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angaben von Gründen, den monatlichen Höchsteinsatz einzelner Kunden bzw. die Einzahlung von Geldbeträgen generell aber auch die Einzahlung von Geldbeträgen im Hinblick auf einzelne Zahlungsmittel zu begrenzen / zu limitieren;
5.2.4. Tipwin behält sich zudem das Recht vor, jedem Kunden individuelle Limits aufzuerlegen, wenn Anhaltspunkte für ein problematisches oder exzessives Spielverhalten des Spielgastes vorliegen.
5.3.1. Der mögliche Gesamtgewinn für jede Einzel-, Kombi- oder Systemwette ist begrenzt. Für verschiedene Einzel- oder Kombi-Wetten oder Wettereignisse oder für bestimmte Wettvermittlungsstandorte und Kunden behält sich Tipwin das Recht vor, unterschiedliche Höchstauszahlungslimits zu setzen. Die Höchstauszahlung ist für den Kunden beim Wettabschluss deutlich erkennbar.
5.3.2. Das Auszahlungslimit beträgt pro Wettschein (und im Falle von mehreren gewonnenen Wettscheinen pro Kalenderwoche) 50.000,00 Euro für alle Wetten, die durch denselben Kunden abgegeben werden, unabhängig vom genutzten Vertriebsweg (im Internet oder stationär). Dabei gelten die abgegebenen Wetten auch als verbunden und dieser Regel unterliegend, wenn sie auf mehreren Wettscheinen abgegeben werden. Der Wetteinsatz wird dabei nicht als Wettgewinn berücksichtigt und von dem Betrag der Höchstauszahlung abgezogen. Sollte durch einen Spieler auf diese Weise das Auszahlungslimit erreicht sein, wird Tipwin eine der folgenden Maßnahmen treffen:
1. Tipwin wir dem Spieler mitteilen, dass die Wettabgabe zur Überschreitung des Limits führt;
2. Tipwin wir den Spieler auffordern, den Wetteinsatz herabzusetzen, sodass das Gewinnlimit nicht überschritten werden wird;
3. Tipwin wir die Wette nicht annehmen und dies dem Spieler entsprechend mitteilen;
5.3.3. Eine Umgehung der Gewinnlimits durch die Abgabe mehrerer identischer Wetten ist nicht zulässig. Werden mehrere identische Wetten (auch in unterschiedlichen Kombinationen von Kombi- oder Systemwetten) getätigt, so gilt für diese Wetten die Höchstauszahlungsgrenze gleich wie für alle abgegebenen Wetten. Unabhängig von einer unzulässigen Überschreitung des Höchstgewinns gilt auch die folgende Begrenzung im Gewinnfall mehrerer identisch abgegebener Wetten (Gewinnlimit). Übersteigt der Gesamtgewinn der bei Tipwin abgegebenen Wetten den Höchstgewinn in Höhe von 50.000,00 Euro, so wird der genaue Betrag des Höchstgewinns nur im Verhältnis des Höchstgewinns zum Einsatzwert der jeweiligen Wette ausgezahlt. Für die Berechnung des Gewinns gilt folgendes Beispiel. Beispiel: Es werden 8 Wetten mit der Quote 15,00 und dem Einsatz von 500,00 Euro platziert. Die Auszahlungssumme beträgt somit im Gewinnfall insgesamt 60.000,00 Euro (8 x 500,00 x 15,00 = 60.000) einschließlich der Einsätze von 4.000 EUR. Das Gewinnlimit von 50.000 EUR wird um 6.000 EUR überschritten. Gemäß der Berechnung wären je Wette 7.500 EUR auszuzahlen. Das Gewinnlimit ist je Wette auf 6.250 EUR begrenzt (50.000: 8 = 6.250 EUR). Dem Gewinn wird auch der Einsatz pro Wette von 500 EUR hinzugefügt. Die Auszahlung pro Wette ist in diesem Fall 6.750 EUR.
5.3.4. Der registrierte Kunde kann sowohl im Internet als auch in jeder Wettvermittlungsstelle durch das Anklicken des Buttons “Mein Konto” auf der Startseite in den Bereich gelangen, in dem er unter „Meine Limits” Einsatz- und Verlustlimits“ auswählen und festlegen. Dabei kann der Kunde den beliebigen Limitzeitraum auswählen (tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit) festlegen. Die Limits werden sodann in der Tipwin-Datenbank gespeichert. Möchte der Kunde die Höhe des eingestellten Einzellimits für einen bestimmten Zeitraum reduzieren, so wird diese Änderung sofort im System gespeichert. Über eine Nachricht auf dem Webformular wird der Kunde über das neue Limit und den Zeitraum, für welchen dieser gilt, informiert, wobei das Limit sofort aktiv wird. Möchte der Kunde hingegen diese Limits erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam.
6.1.1. An jeder Wette ist einerseits Tipwin beteiligt, die gemäß der erteilten Erlaubnis Wetten auf sportliche Ereignisse entgegennimmt, und andererseits der Kunde, der die Wette platziert und einen Wettschein als Bestätigung für die abgeschlossene Wette bekommt. Die Wette wird als platziert angesehen, wenn sie gemäß den Bedingungen von Tipwin und dem Willen des Kunden abgegeben wurde. Maßgeblich für den Inhalt jeder Wette ist der Wettschein, der im System von Tipwin gespeichert ist, und den der Kunde als Beleg erhalten hat. Nachträgliche Abweichungen sind ausgeschlossen.
6.1.2. Der Kunde erklärt mit Abschluss der Wette, dass
• er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
• er alle Bestimmungen, die in diesen AGB enthalten sind, anerkennt und akzeptiert;
• er keine Kenntnisse von Manipulations- bzw. Wettabsprache-Methoden hat;
• ihm das Ergebnis der zugrundeliegenden gewetteten Ereignisse oder einzelner Abschnitte dessen bereits nicht bekannt ist, dass ihm keine Informationen über den Ausgang des Wettereignisses bekannt sind, und, dass er keine Kenntnis in Bezug auf den Ausgang des Wettereignisses oder über Umstände, die den Ausgang maßgeblich beeinflussen könnten (z.B. Insiderinformationen), hat.
6.1.3. Der Abschluss eines Wettvertrages setzt voraus, dass ausreichendes Guthaben auf dem Kundenkonto verfügbar ist. Fehlerhaft erfolgte Wettabgaben ohne verfügbares Guthaben werden storniert.
6.1.4. Zukünftige Ereignisse – Unbekannte Ergebnisse
6.1.4.1. Es kann ausschließlich auf zukünftige Ereignisse gewettet werden. Wenn ein Ergebnis für das bewettete Ereignis bei Wettabgabe bereits bekannt war, wenn das Ereignis bei der Wettabgabe eingetreten war oder wenn dem Kunden Informationen über den Ausgang des bewetteten Ereignisses bzw. über Umständen, die für den Ausgang des bewetteten Ereignisses von großem Einfluss waren oder hätte sein können, vorlagen, sodann kann Tipwin diese abgegebenen Wetten für ungültig erklären und stornieren.
6.1.4.2. Bei missbräuchlichem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Manipulationen oder betrügerischen Handlungen (u.a. Abgabe der Wette nach tatsächlichem Beginn des Ereignisses, bzw. Wettabgabe bei Kenntnis vom (Teil-)Ergebnis in Bezug auf das bewettete Ereignis bei Wettabgabe) bzw. wenn das Ergebnis durch einen technischen Fehler erzielt worden ist, oder bei Verdacht auf ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder bei Veranstaltungsmanipulationen (z.B. Insider-Wissen bzw. Korruption bei Mannschaften) oder bei Verdacht auf Wettabgaben beim Einsatz von Hilfsmittel (z.B. Skripten, Bots, Spider oder sonstige Tools) oder bei Verdacht auf Wettabgaben im Rahmen einer Interessengemeinschaft (z.B. geographisch bzw. zeitlich zusammenhängende Wettabgaben) behält sich das Recht vor,
– die Wette mit der Quote von 1,00 zu bewerten, die Wette zu stornieren und jeden damit zusammenhängenden Wettvertrag zu kündigen,
– den Kunden von der weiteren Nutzung aller Dienstleitungen von Tipwin auszuschließen,
– die Wette (im Falle von Kombi-Wetten die gesamte Wette, auch wenn nur ein Ereignis betroffen ist) nachträglich zu korrigieren bzw. zu stornieren,
– jedes damit zusammenhängende Kundenkonto zu schließen und etwaige Gewinne einzubehalten, sowie
– ggf. irrtümlich erfolgte Zahlungen zurückzufordern.
6.1.5. Der Kunde hat die Richtigkeit der Eintragungen auf dem Spielschein unmittelbar nach Aushändigung des Scheins, spätestens jedoch 10 Minuten nach Abschluss der Wette, zu überprüfen und eine Reklamation sofort gegenüber Tipwin bzw. dem Wettvermittler zu äußern. Reklamationen, die nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Zudem werden Reklamationen bzw. Einwendungen nicht berücksichtigt, wenn das bewettete Ereignis schon begonnen hat, bzw. wenn ein Ereignis im Live-Angebot gespielt wurde.
6.2.1. Vor Annahme der Wetten veröffentlicht Tipwin das Wettangebot sowohl im Internet unter www.tipwin.de als auch auf Quotenbildschirmen und Wettterminals in den Wettvermittlungsstellen. Die Wettereignisse können aus dem Wettangebot ausgewählt werden. Jedes Ereignis aus dem Wettangebot ist mit einer Identifikationsnummer bestimmt und hat einen bestimmten Kurs (im weiteren Text: Quote), den Tipwin festsetzt. Es können Einzel-, Kombi- und Systemwetten abgeschlossen werden.
6.2.2. Meistens kann zwischen den folgenden drei Ausgängen desselben Wettereignisses gewählt werden:
• Sieg der erstgenannten Mannschaft (Gastgeber)/ des erstgenannten Spielers (1)
• Unentschieden (0)
• Sieg der letztgenannten Mannschaft (Gast) / des letztgenannten Spielers (2)
6.2.2. Neben Wetten auf den Ausgang eines Wettereignisses (Gewinn des Heimteams – Unentschieden – Gewinn des Gastteams) können im Angebot auch Wetten auf einen genau bestimmten Ausgang des Wettereignisses (z. B. Heimteam gewinnt mit dem Ergebnis 3:2) angeboten werden.
6.2.3. Im Angebot können außerdem Wetten über den Ausgang bestimmter Abschnitte von Wettereignissen sowie Sonderwetten beinhaltet sein.
6.2.4. Das Wettangebot kann auch Handicap-Wetten umfassen, indem eine Punktvorgabe einen künstlichen Vorteil oder Nachteil schaffen kann. Hierbei wird einem Spieler bzw. einer Mannschaft ein rechnerischer Punkt-, Tor- oder anderer Vorsprung eingeräumt. Für Handicap-Wetten werden gesonderte Quoten angeboten.
6.2.5. Innerhalb eines Wettereignisses können Wettkombinationen auf das Ereignis gesperrt sein. Alle angebotenen Wettereignisse können im Rahmen von System-Wetten (z. B. 3 aus 5) kombiniert werden. Handicap-Wetten, sowie andere Sonderwetten (z. B. Wetten auf ein bestimmtes Ergebnis) können nicht mit Wetten auf den Ausgang des gleichen Wettereignisses kombiniert werden.
6.2.6. Das Wettangebot kann jederzeit in Abhängigkeit vom Beginn oder von der Unterbrechung einzelner angebotener Wettereignisse und angebotener Quoten geändert, gekürzt oder ergänzt werden. Der Inhalt der abgeschlossenen Wette ist das zum Zeitpunkt der Abgabe des Wettscheins geltende Wettangebot.
6.2.7. Zusatzinformationen zu Wettereignissen haben informativen Charakter und sind eine zusätzliche Serviceleistung von Tipwin. Für die genannten Informationen sowie deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt Tipwin keine Gewähr. So hat auch das etwaige Fehlen zusätzlicher Informationen keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer Wette.
6.2.8. Der Kunde ist selbst für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des durch Tipwin vorgehalten Wettangebots, der gewählten Wettarten sowie der bewetteten Ereignisse verantwortlich. Tipwin haftet nicht für die Wettabgabe regulatorisch als unzulässig eingestufter Wetten / Wettarten durch den Kunden. Jegliche Ansprüche des Kunden (wie z.B. Wetteinsatz-Erstattungsansprüche) sind ausgeschlossen.
Im Falle abgeschlossenen Wetten sind für den Inhalt des Wettvertrages ausschließlich die Aufzeichnungen sowie die Zeit dieser Eintragungen im Datenverarbeitungssystem von Tipwin maßgeblich.
6.3.1.1. Um eine Wette platzieren zu können, muss der Kunde über die von Tipwin zur Verfügung gestellten und auf der Homepage (www.tipwin.de) aufgelisteten, vollständig identifizierten und gesetzlich zulässigen Zahlungsmethoden Geldbeträge auf sein Spielerkonto einzahlen. Derartige Geldbeträge werden durch Tipwin dem Kundenkonto in Echtzeit gutgeschrieben. Eventuelle Einschränkungen werden während des Zahlungsvorgangs explizit angegeben. Dabei müssen die persönlichen Daten des einzahlenden Kunden und Spieler-Kontoführers und die des Inhabers des Zahlungsmittels übereinstimmen. Tipwin behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmittelanfragen des Kunden abzulehnen.
6.3.1.2. Ein Wettvertrag kommt wirksam zustande, wenn der Wettantrag des Kunden im elektronischen Datenverarbeitungssystem von Tipwin eingeht und dies von Tipwin bestätigt wird. Erst dann ist eine Wette angenommen. Der Kunde erhält dann eine Bestätigung und kann die angenommene Wette im Bereich „MEINE WETTEN“ einsehen.
6.3.1.3. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt für Wetten auf der Homepage (www.tipwin.de) 1,00 Euro. Eine Ausnahme stellen Systemwetten dar, weil der Mindesteinsatz pro Kombination 0,23 Euro beträgt.
6.3.2.1. Im stationären Wettvertrieb können Wettverträge mit Kunden, soweit landesspezifische Gesetzesvorgaben nicht entgegenstehen, mittels einer oder ohne Kundenkarte abgeschlossen werden. Die Einzahlung auf das Kundenkonto bzw. die Zahlung des Einsatzes (für die Fälle der Wettabgabe ohne Kundenkarte) muss zwingend in bar erfolgen.
6.3.2.2. Im Stationären Wettvertrieb gilt ein Wettantrag als angenommen, wenn der Wettantrag des Kunden im elektronischen Datenverarbeitungssystem von Tipwin eingeht und dies von Tipwin mittels Aushändigung des entsprechenden Wettscheins in einer Wettvermittlungsstelle bestätigt wird.
6.3.2.3. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt für Wetten im stationären Vertrieb 1,00 Euro. Eine Ausnahme stellen Systemwetten dar, weil der Mindesteinsatz. pro Kombination 0,23 Euro beträgt. Weitere Abweichungen sind je nach Wettvermittlungsstandort möglich.
6.4.1. Der Wettannahmeschluss wird für jedes Wettereignis von Tipwin festgelegt.
6.4.2. Der Annahmeschluss für Wetten, die sich auf mehrere Wettereignisse beziehen, bestimmt sich nach dem Annahmeschluss des Wettereignisses, das als erstes stattfindet.
6.4.3. Erfolgt die Wettannahme nach Beginn eines Wettereignisses bzw. nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird die Wette mit der Quote 1,0 bewertet. Handelt es sich um eine Einzelwette, wird der Einsatz zurückgezahlt.
6.4.4. Tipwin hat das Recht, den Annahmeschluss für alle Wetten zu blockieren oder die Annahme zu limitieren, wenn der Wettverlauf gefährdet ist, bzw. wenn ein Wettereignis früher begonnen hat, als es im Angebot angegeben ist, oder früher beendet wird. In diesem Fall sind nur Wetten gültig, die vor dem tatsächlichen Beginn des Ereignisses abgegeben wurden. Daher ist immer die tatsächliche Startzeit des Wettereignisses und nicht die im Angebot angegebene Zeit maßgebend.
6.4.5. Alle Angaben im Wettangebot haben einen informativen Charakter und entsprechen den Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wettangebots verfügbar waren.
6.4.6. Bei Fußballspielen gelten als Spielzeit (mit Ausnahme von Hallenspielen) 90 Minuten. Bei Eishockey und Handball 60 Minuten usw., inklusive eventueller Nachspielzeiten gemäß der Entscheidung des Schiedsrichters. Etwaige Verlängerungen (z. B. 2×15 Minuten, Elfmeterschießen, „Golden oder Silver Goal“, „Sudden Death“ usw.) haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wettereignisses, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Wettveranstalters (z.B. Europacup — Aufstiegswette) vereinbart.
6.4.7. Bei den amerikanischen Sportarten, wie z.B. NFL, NBA, WNBA, MLB etc., ist das Ergebnis nach einer eventuellen Verlängerung (OT, Overtime) maßgebend für die Bearbeitung der Wette. Ausnahme sind die NHL (amerikanisches Eishockey) sowie die MLS (amerikanischer Fußball), bei denen das nach Ablauf der jeweils regulären Spielzeit erzielte Ergebnis gilt.
6.4.8. Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.5.1. Sieger eines Ereignisses ist derjenige bzw. die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der regulären Beendigung des Ereignisses als Sieger feststeht. Bei allen Ereignissen, auch nationalen oder internationalen Wettkämpfen (z. B. Olympiaden), wird derjenige zum Sieger erklärt, der von der Jury unmittelbar nach Abschluss des Ereignisses zum Sieger ernannt wird. Alle nachfolgenden Änderungen (Entscheidungen am grünen Tisch) haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wettereignisses. Dies gilt auch für Langzeitwetten, wobei dort Entscheidungen am grünen Tisch, die während der Laufzeit der Wette erfolgen, berücksichtigt werden.
6.5.2. Werden bei einem Wettereignis zwei oder mehrere Teilnehmer zum Sieger erklärt („Totes Rennen“ oder “dead heat”), werden die Quote und die Auszahlungen entsprechend der Anzahl der Sieger geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von “toten Rennen” die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt.
6.5.3. Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbedingungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht (“play or pay”); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
6.5.4. Wenn bei einem Ereignis mit einem feststehenden Teilnehmerfeld (z. B. Motorsport) mehrere Favoriten nicht antreten, behält sich Tipwin in Anlehnung an „Tattersalls Rule“ das Recht vor, die Quoten der verbleibenden Teilnehmer anzupassen; d.h. Tipwin wird die Quoten der verbleibenden Teilnehmer so anpassen, dass der durch den Ausfall der Teilnehmer auf unter 100 % gesunkene Wettmarkt wieder dem ursprünglichen Angebot entspricht. Die nachträgliche Anpassung der Quoten bezieht sich hier ausschließlich auf Wetten, welche in der Zeit nach der offiziellen Bekanntgabe der Nichtteilnahme und der Annahme dieser Änderung seitens Tipwin zu den alten Quoten abgeschlossen wurden.
6.5.5. Wetten auf abgebrochene oder abgesagte Ereignisse sind gültig, wenn das Ereignis innerhalb von 48 Stunden vom ursprünglichen Starttermin fortgesetzt wird, bzw. ein neuer Starttermin festgesetzt wird, der innerhalb von 48 Stunden der ursprünglichen Startzeit liegt. Wenn das unterbrochene oder abgesagte Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden stattfindet, werden Wetten mit der Quote 1,00 bewertet. Alle anderen Wetten, die nicht von der Unterbrechung beeinflusst wurden, werden mit den gültigen Quoten, die zum Zeitpunkt der Wettabgabe aktuell waren, bearbeitet. Wetten, auf die eine eventuelle Fortsetzung der Ereignisse keinen Einfluss hätte, werden als verloren erklärt, bzw. bei denen die Änderung des Ergebnisses nicht zum Gewinn führen würde (z.B. wenn das Spiel in der 54. Minute beim Ergebnis 1:0 unterbrochen wurde, sowie die 1. Halbzeit mit dem gleichen Ergebnis endete, so werden Wetten auf Halbzeit/Ende X/1; X/X oder das genaue Ergebnis 0:0, 0:1 als verloren bewertet, unabhängig von einer möglichen Fortsetzung des Spiels).
6.5.6. Ein Wettschein darf keine zwei Ereignisse enthalten, deren Ergebnisse verwandt sein können. Obwohl Tipwin alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um derartige Möglichkeiten zu verhindern, behält sich Tipwin für diese Situationen das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Teile der kumulativen Wette, die die korrelierten Ergebnisse enthält, zu stornieren.
6.5.7. Wenn alle Wettereignisse, die auf einem Schein gespielt wurden, abgesagt werden, wird der Einsatz inklusive Gebühren zurückgezahlt.
6.5.8. Für die Bearbeitung der Wetten sind die unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Wettereignisses (d.h. nach Ablauf der regulären Spielzeit des jeweiligen Sportereignisses) im Internet unter www.tipwin.de bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet) maßgebend.
6.5.9. Der Gewinn wird durch Multiplikation des netto Wetteinsatzes mit der Quote der gewonnenen Wette ermittelt.
Die Gewinnsumme wird durch Multiplikation der Quoten von den gespielten Wettereignissen mit der Höhe des Einsatzes und nach Abzug der administrativen Kosten, Gebühren oder Steuern (wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist) berechnet. Eine Auszahlung ist erst möglich, sobald die Wette abgeschlossen und bewertet ist. Auszahlungen dürfen nur über den für die jeweilige Einzahlung verwendeten Zahlungsweg durchgeführt werden („geschlossener Geldkreislauf“).
6.6.2.1. die verfügbaren Auszahlungsmethoden werden auf der Webseite von Tipwin (https://www.tipwin.de/de/zahlungsarten) aufgelistet. Anonyme Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen.
6.6.2.2. Gewinne die auf abgegebenen Wetten im Internet über www.tipwin.de beruhen, werden auf dem Kundenkonto gutgeschrieben.
6.6.2.3. Der Kunde kann jederzeit Auszahlungen von seinem Kundenkonto anfordern, sofern alle getätigten Zahlungen eingegangen sind.
6.6.2.4. Auszahlungen im Internetvertrieb erfolgen per Banküberweisung auf das von dem Kunden angegebene Referenzkonto, solange dies die gewählte und vollständig identifizierte und gesetzlich zulässige Zahlungsmethode zulässt.
6.6.2.5. Auszahlungsanfragen können abgelehnt werden, wenn die Auszahlung über eine andere als die Einzahlungsmethode erfolgen soll oder wenn regulatorische oder behördliche Vorgaben dies gebieten.
6.6.2.6. Auszahlungsanfragen können zudem abgelehnt werden, wenn Zweifel an der Identität des Zahlungsempfängers bestehen bzw. wenn der Zahlungsempfänger eine andere Person als der einzahlende Kunde ist.
6.6.2.7. Tipwin behält sich das Recht vor, die Auszahlung bis zur abschließenden Überprüfung der Zahlungsinformationen anzuhalten.
6.6.2.8. Tipwin behält sich das Recht auf zusätzliche Prüfungen für Auszahlungen vor, die einen bestimmten Betrag überschreiten.
6.6.2.9. Im Fall der Kenntnisnahme davon, dass Einzahlungen mit einer gestohlenen oder gesperrten Kreditkarte vorgenommen wurden, oder im Fall eines Betrugs-Verdachts behält sich Tipwin das Recht der Sperrung des Kundenkontos und der Einbehaltung aller Geldmittel auf dem Konto, d.h. der Einsätze und des Gewinns, vor.
6.6.2.10. Kundengelder werden getrennt von anderen Geschäftsbankkonten auf separaten Bankkonten verwaltet
6.6.2.11. Für den Kunden können Transaktionsgebühren gemäß den Informationen auf der Internetseite anfallen.
6.6.3.1. Auszahlungen werden in Wettvermittlungsstellen ausschließlich in bar getätigt.
6.6.3.2. Auszahlungen sind grundsätzlich nur in den Wettvermittlungsstellen, in welchen der relevante gewonnene Wettschein herausgegeben wurde, möglich.
6.6.3.3. Der Kunde hat den Anspruch, Auszahlungen in Wettvermittlungsstellen binnen 45 Kalendertagen nach Ereigniseintritt gegen Vorlage des gewonnenen Original-Wettscheins anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Auszahlungsanspruch des Kunden.
6.6.3.4. Setzt der Kunde bei der Wettabgabe seine Kundenkarte ein, werden etwaige Gewinne auf diese gutgeschrieben.
6.6.3.5. Tipwin ist zum Zwecke der Identitätskontrolle berechtigt, unter anderem bei Gewinnen bzw. Auszahlungen von mehr als 2.000 Euro, für die Auszahlung die Vorlage von weiteren Identifikationsdokumenten vom Kunden anzufordern.
Tipwin behält sich das Recht vor, Auszahlungen von Gewinnen anzuhalten, wenn dies zur Erfüllung regulatorischer oder behördlicher Vorschriften geboten ist.
6.7.1. Live-Wetten werden zusätzlich zu dem bestehenden Wettangebot angeboten und ausschließlich vor und während eines Ereignisses angeboten. Die Quoten werden ständig entsprechend dem Spielverlauf aktualisiert.
6.7.2. Die Spiel-, Satz- und Zeitanzeige dient lediglich der Orientierung hinsichtlich des tatsächlichen Spielfortschritts. Aus technischen Gründen entspricht diese Anzeige nicht immer der genauen, offiziellen Start- oder Spielzeit. Entscheidend ist immer der tatsächliche Stand bei der Wettabgabe. Wird eine Live-Wette entsprechend diesen Wettbedingungen ungültig, wird sie mit der Ersatzquote 1,00 bewertet und zurückgezahlt. Jede Live-Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Ergebnisses oder nachdem es zu Ende gespielt wurde, ist ungültig. Maßgebend dabei ist immer der tatsächliche Zeitpunkt des Ereignisses ungeachtet etwaiger Anzeigen auf der Live- Schnittstelle. Tipwin kann den Rückkauf für die abgegebenen Live-Wetten anbieten. Der Rückkaufwert ist variabel, er ergibt sich aus dem Einsatz minus eines Betrages X. Tipwin ist nicht verpflichtet, eine Live-Wette zurückzukaufen.
6.7.3. Alle Live-Wetten, die tatsächlich entschieden und korrekt bewertet sind (d. h. das Ergebnis steht bereits fest), sind gültig und werden ungeachtet eines eventuell nachfolgenden Abbruchs des Ereignisses/Turniers zu einem beliebigen Zeitpunkt gewertet (bitte beachten Sie jedoch die Ausführungen unter 7.8).
6.7.4. Live-Wetten werden nach den Ergebnissen, die unmittelbar nach Entscheidung der Wette bekannt sind, bewertet. Nachträgliche Änderungen (z. B. Ergebnisse, die von einer Jury nach dem Spiel entschieden werden) beeinflussen die Bewertung der angebotenen Live-Wette nicht. Alle Ergebnisse werden den offiziellen Statistiken der jeweiligen Ligen entnommen und basieren zusätzlich auf TV-Aufzeichnungen von Live-Spielen. Sollten die Erkenntnisse von dem Wettveranstalter aus den TV-Aufzeichnungen von den offiziellen Statistiken abweichen, werden Live-Wetten nach den eigenen Statistiken von dem Wettveranstalter bewertet, welche auf dem tatsächlichen Verlauf des Spiels basieren. Wenn nicht anders angegeben, werden Live-Wetten auf Spieler, die am Wettereignis nicht teilgenommen haben, als ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet. Alle Wetten auf den Sieg, das Endergebnis und Handicap-Wetten, die mit dem Ergebnis Unentschieden enden, und diese Option nicht angeboten wurde, sind ungültig.
6.7.5. Bei Live-Wetten finden im Falle eines Spielabbruchs gesonderte Regeln hinsichtlich der Bewertung Anwendung. Ausnahmen sind die Wetten, welche vor der tatsächlichen Unterbrechung entschieden werden. Diese werden für gültig erklärt.
6.7.6. Insofern ein Ereignis aus dem Live-Angebot unterbrochen wird, aber innerhalb von 48 Stunden vom ursprünglichen Starttermin fortgefahren wird, bleiben alle Wetten gültig. Nicht entschiedene Wetten auf unterbrochene Live-Ereignisse, die nicht innerhalb der angegebenen Frist weitergespielt werden, werden als ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet.
6.7.7. Das Stornieren von Wetten, die Ereignisse aus dem Live-Angebot enthalten durch den Kunden ist nicht möglich. Der Kunde muss den Inhalt der Live-Wette vor Abgabe der Wette sorgfältig prüfen.
6.8.1. Tipwin kann – nach freiem Ermessen und ohne jeglichen Anspruch des Kunden darauf – für bestimmte Wettscheine den sogenannten „Ticket-Rückkauf“ („Cashout“) anbieten. Es handelt sich dabei um den Rückkauf eines Wettscheins zu einem Zeitpunkt, zu welchem das Ergebnis nicht bekannt ist, weil das damit zusammenhängende Ereignis noch nicht abgeschlossen ist. Der Wert des Rückkauf-Wettscheins, der auch unter dem Wert des getätigten Einsatzes liegen kann, wird dem Kunden in Form eines Angebotes unterbreitet und der Kunde muss dieses annehmen. Der Rückkauf-Wert spiegelt den Betrag wider, den der Kunde erhält, wenn er das Rückkauf-Angebot annimmt.
6.8.2. Sobald der Kunde das Rückkaufangebot der Tipwin annimmt, wird zwischen dem Kunden und der Tipwin das alte Schuldverhältnis in Form des Wettvertrages aufgehoben und ein neues, ersetzendes, eigenständiges Schuldverhältnis begründet. Dabei hängt die Wirksamkeit des neuen Schuldverhältnisses, der Rückkaufvertrag, von der Wirksamkeit des alten Schuldverhältnisses, dem Wettvertrag, ab (sog. kausale Novation). Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass der neue, den Wettvertrag ersetzende, Rückkaufvertrag keine Sportwette und mangels Zufallsvoraussetzung auch kein Glücksspiel darstellt. Der Cashout erfolgt erst sobald alle mit dem relevanten Wettschein bewetteten sportlichen Ereignisse beendet sind.
6.9.1. Tipwin ist berechtigt, ohne Begründung Gebühren für die Wettabgabe zu erheben.
6.9.2. Bei der Wettabgabe werden alle eventuellen Steuerbeträge oder Gebühren angegeben, insofern der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet ist bzw. verpflichtet wird.
7.1. Tipwin haftet gegenüber dem Kunden nicht im Falle höherer Gewalt. Tipwin, ihre gesetzlichen Vertreter bzw. ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Kunden nicht, wenn der Wettvertrieb behördlich verboten bzw. untersagt wird. Jegliche Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2. Tipwin, ihre gesetzlichen Vertreter bzw. ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder mit der Verletzung von Kardinalpflichten aus dem jeweiligen Wettvertrag zusammenhängen.
7.3. Tipwin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Etwaige Haftung von Tipwin bzw. ihrer Vertreter bzw. ihrer Erfüllungshilfen ist auf den Betrag des Wetteinsatzes beschränkt.
7.4. Mit der Registrierung erkennt der Kunde an, dass die Nutzung der Tipwin-Homepage und ihrer Softwareoptionen auf eigenes Risiko und auf eigene Initiative erfolgt.
7.5 Tipwin haftet nicht für den Verlust des Hochladens oder der Datenübertragung und Veröffentlichung über die Tipwin-Webseite. Kunden erkennen an, dass weder Tipwin noch ein anderer Dienstleister für Schäden jeglicher Art haftet, die sich aus Änderungen der Tipwin-Webseite oder der vorübergehenden oder dauerhaften Deaktivierung der Webseite ergeben.
7.6. Unter keinen Umständen haftet Tipwin für den Missbrauch der Dienste durch unbefugte Personen oder Minderjährige.
7.7. Tipwin haftet nicht für Schäden und Verluste des Kunden, die durch die missbräuchliche Nutzung der Anmeldedaten von unberechtigten Dritten entstehen.
7.8. Tipwin übernimmt keine Haftung für eigene oder von Dritten verursachte Tippfehler, menschliches Versagen oder offensichtliche Fehler – Irrtümer, die zur Fehlberechnung der Quoten führen. Als offensichtliche Fehler gelten insbesondere:
• fehlerhafte, verzögerte, fehlgeschlagene, missbräuchliche, manipulierte Datenübertragung bzw. -Übermittlung;
• Verwechslung von Mannschaften der Heimteams;
• falsche Spielpaarung;
• Schreibfehler;
• offensichtliche Quotenvertauschung;
• technische Mängel, die bspw. zu einer verspäteten Quotenanpassung führen;
• fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung;
• Quotenverwechselungen (z.B. Favorit/Außenseiter vertauscht);
• Schreibfehler (z. B. Zahlendreher, verrutschte Kommastelle);
• Wenn Quoten erheblich vom Durchschnitt auf dem Markt abweichen;
• Wenn eine Wette zu einem Zeitpunkt abgegeben wird, in welchem das Ergebnis des Wettereignisses bereits bekannt ist, aber die Quote noch nicht angepasst worden ist;
• Wenn Handicaps oder Margen nicht die üblichen Werte haben;
• Wenn durch die Einzahlung aller Ausgänge der Wettereignisse der sichere Gewinn („surebet“) erzielt wird;
• Wenn die Wette aufgrund eines Fehlers abgeschlossen wurde, nachdem das Ereignis bereits begonnen hat;
• Wenn insbesondere ein Fehler bei der Erstellung des Wettereignisses auf einem technischen Mangel beruht (z.B. technische Probleme, die zu fehlender Aktualisierung der Quoten oder zur falschen Gewinnberechnung geführt haben)
• Störung des Webseitensystems
7.9. Tipwin übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend Gewähr für die Qualitätsanforderungen, Tauglichkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Internetseite oder der Wettsoftware oder für die vollständige und störungsfreie Übertragung der übertragenen Daten auf der Homepage oder für die ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Bei sämtlichen Wettsoftwarefehlern, die durch Tipwin an den eigenen oder von anderen Dienstleistern zur Verfügung gestellten Systemen festgestellt werden, werden die Wetten oder Spiele storniert. Der Kunde hat Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Einsatzes bei diesen Wetten oder Spielen. Tipwin schließt hiermit sämtliche weitere Verantwortung für diese Software-Fehlfunktionen aus.
7.10. Jeder Kunde, der eine Fehlfunktion in der Spiel- und Wettsoftware entdeckt, ist verpflichtet, sich umgehend nach der Entdeckung dieses Fehlers mit Tipwin unter [email protected] Verbindung zu setzen.
7.11. Tipwin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte von Informationsdiensten wie zum Beispiel der Ergebnisbenachrichtigungen per E-Mail sowie sonstiger Inhalte. Ebenfalls erfolgen Angaben in Livescores, Statistiken sowie jene der Zwischenstände in Live-Wetten ohne Gewähr.
7.12. Tipwin übernimmt keine Haftung für Rechnerausfälle, Störungen der Telekommunikationsdienste oder Internetverbindungen oder für Versuche von Kunden, an den Wettspielen unter Einsatz von Methoden, Mitteln oder Arten teilzunehmen, die mit der Software von Tipwin zu erreichenden Absichten entgegenstehen.
7.13. Tipwin übernimmt keine Garantie für einen stets fehlerfreien Online-Service, wird aber mitgeteilte Fehler, sobald Tipwin dies möglich ist, beheben. Der Kunde ist verpflichtet eintretende Fehler per E-Mail oder schriftlich, an den Kundendienst ([email protected]) mitzuteilen.
7.14. Tipwin behält sich das Recht vor, vorübergehend die ganze oder einen Teil der Internetseite zu bestimmten Zwecken auszusetzen. Tipwin hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, eine solche Aussetzung so frühzeitig wie möglich anzukündigen. In diesem Fall wird die Internetseite, sobald dies möglich sein wird, nach einer vorübergehenden Aussetzung, wieder in Betrieb genommen.
7.15. In den vorstehend aufgeführten Fällen, für welche Tipwin ausdrücklich nicht haftet, behält sich Tipwin das Recht vor, Fehler nachträglich zu korrigieren, Wetten, die aufgrund derartiger Fehler zustande gekommen sind, zu stornieren (die entsprechenden Wettverträge sind folglich wirksam und die relevanten Wetten sind ungültig; der Kunde hat ausschließlich Anspruch auf die Rückzahlung des jeweiligen eingesetzten Betrages) oder nach eigenem Ermessen Wetten nach den gültigen Quoten auszuzahlen; dies auch im Fall, dass der Fehler erst nach Ende des Wettereignisses erkannt wird. Dies bedeutet, dass auch falsche Quoten nach Feststellung der fehlerhaften Quote zum Zeitpunkt der Abgabe der Wette nachträglich korrigiert werden können. In diesen Fällen wird die Wette derart behandelt, als ob sie mit der richtigen Quote abgegeben worden wäre. Zum Nachweis der Quotenvertauschung sind u.a. die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen.
8.2. Der Spieler erlangt hiermit Kenntnis über die Tatsache, dass ein Wettvermittler als Vertragspartner der Tipwin auf stationärer Ebene nur mit deren Zustimmung entsprechende Boni- und Rabattaktionen den Kunden offerieren darf. Eine Bonus- und Rabattaktion durch Tipwin mittels eines Vermittlers wird erst dann erfolgen, wenn Tipwin die Freigabe des Vermittlerkonzeptes erteilt hat. Wurde eine solche Freigabe von Tipwin nicht erteilt und eine Bonus- oder Rabattaktion dennoch eigens durch den Wettvermittler offeriert, so wird die Aktion mittels des eigenen finanziellen Guthabens des Vermittlers und nicht durch oder auf Rechnung der Tipwin angeboten. Der Spieler geht kein Vertragsverhältnis mit Tipwin ein, welches auf einer nicht freigegebenen Bonus- oder Rabattaktion durch den Wettvermittler basiert. Vielmehr entsteht in diesem Fall zwischen dem Spieler und dem Wettvermittler ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Jegliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche des Spielers gegenüber Tipwin sind ausgeschlossen, soweit sie auf Basis einer von dem Wettvermittler und von Tipwin nicht freigegebenen Bonus- oder Rabattaktion beruhen. Der Spieler ist eigenständig dafür verantwortlich, sich vor Wahrnehmung einer Bonus- oder Rabattaktion darüber zu informieren, ob diese durch Tipwin freigegeben wurde. Zur spielerseitigen Überprüfung kann der folgende Maßstab herangezogen werden: Soweit Boni und Rabatte gewährt werden sollen, dürfen diese niemals einen Wert von bis zu 10 Prozent des Spieleinsatzes (inkl. Gebühren) übersteigen. Ebenso dürfen gewährte Boni oder Rabatte den Betrag von 100,00 € pro Jahr nicht übersteigen. Ebenso sind keine Vorteile wie Boni oder Rabatte für Spieler zu gewähren, deren Spielersperre aufgehoben worden ist.
Tipwin erhebt, speichert und verwendet Kundendaten im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Dies erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutzrundverordnung (DSGVO). Ausführliche Informationen diesbezüglich sind in der Datenschutzerklärung von Tipwin enthalten, auf welche hiermit verwiesen wird.
Im Falle von Beschwerden kann der Kunde Tipwin den Kundendienst schriftlich oder per E-Mail kontaktieren. Die dafür erforderlichen Kontaktdaten werden auf der Webseite und in den Wettvermittlungsstellen von Tipwin zur Verfügung gestellt. Die E-Mail-Adresse des Kundendienstes lautet: [email protected]
Tipwin wird sich um schnellstmögliche (in der Regel binnen vier Tagen) Bearbeitung des Kundenanliegens und Antwort bemühen.
Die Marke „tipwin“, die Webseite www.tipwin.de und alle anderen vom Unternehmen verwendeten Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen (Marken) sowie alle Materialien der Tipwin-Homepage (insbesondere alle Software, Texte, Methoden, Konzepte, Bilder, Grafiken, Video und Audio) stellen Eigentum von Tipwin dar, beinhalten die Rechte an geistigem Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde hat keine Rechte an den hier genannten Marken oder Materialien. Durch die Nutzung der Homepage von Tipwin wird kein Anspruch auf diese Rechte gewährt. Es ist ausdrücklich untersagt, diese Marken ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens zu verwenden.
Für einzelne Sportarten oder Wetten gelten nachfolgend aufgeführte Sonderregeln, die von den vorherstehenden allgemeinen Wettbestimmungen abweichen können und vor diesen als spezieller Vorrang haben.
Die Pflicht der Kunden ist es, die Spielzeit zu kennen, sodass Beschwerden über die Zeit eines angekündigten Spiels, für das eine Wette abgegeben wurde, nicht für Rückzahlungen der Wetteinlage berücksichtigt werden.
Der Wettveranstalter trägt keine Verantwortung dafür, dass ein Spiel mit einer offiziellen Start- und Spielzeit nicht zum regulären Startzeitpunkt begonnen worden ist und nicht in der regulären Spielzeit gespielt worden ist (der Grund dabei ist unerheblich).
Alle Freundschaftsspiele werden auf Grundlage des tatsächlichen Ergebnisses am Ende des Spiels (ohne Verlängerung), unabhängig davon, ob ganze 90 Minuten gespielt wurden, ausgewertet.
Beispiel: Wenn der Schiedsrichter ein Freundschaftsspiel in der 88. Minute abschließt, werden die Spiele mit dem endgültigen Spielstand bewertet, als ob das Spiel offiziell in Vollzeit gespielt hätte, und die Wetten werden auf Grundlage des Spielergebnisses bewertet.
Ausnahmen dieser Regel sind Freundschaftsspiele, deren geschätzte Spielzeit sich deutlich unterscheidet, wie auch Spiele, die in einem anderen Format gespielt wurden, für die der Wettveranstalter mit der veränderten Spielzeit nicht vor dem Angebot des Spiels vertraut war (wie z.B. Spiele 3×45 min., 1×45 min., 2×30 min., 2×60 min.) In diesem Falle werden die Wetten für ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet.
Im Fall, dass ein Spiel im Format 3×30 (z. B. ein Freundschaftsspiel) gespielt wird, werden alle Wetten auf die erste/zweite Halbzeit (und andere damit verbundene Wetten) wie Wetten im Format 2×45 Minuten bewertet. Wetten, die sich auf die 1. Halbzeit beziehen, werden in der 45. Spielminute bewertet. Abgebrochene Ereignisse, die innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Starttermin fortgesetzt werden, oder für die offiziell ein neuer Starttermin festgelegt wird, dessen Beginn innerhalb von 48 Stunden liegt, werden als gültig bewertet unter den Bedingungen, unter denen die Wette abgegeben wurde. Wenn abgebrochene oder abgesagte Ereignisse nicht innerhalb von 48 Stunden fortgefahren werden, werden sie mit der Quote 1,00 bewertet.
Alle anderen Wetten, die nicht von der Unterbrechung beeinflusst wurden, werden mit den gültigen Quoten, die zum Zeitpunkt der Wettabgabe aktuell war, bewertet.
Für Märkte, auf denen die folgenden Wetten zugelassen sind, gilt folgende Regel: Wenn rote und gelbe Karten an Personen erteilt werden, die keine aktiven Spieler auf dem Spielfeld sind (ausgewechselte Spieler; Spieler auf der Bank, die noch nicht am Spiel teilgenommen haben; Trainer und andere Personen aus dem Expertenteam), oder wenn die Karten nach der regulären Spielzeit erteilt wurden, werden sie nicht berücksichtigt.
Ecken, die vergeben, aber nicht ausgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Wird ein Tennisspiel abgebrochen, durch Aufgabe von einem der beiden Teilnehmer (Disqualifikation, Verletzung, Aufgabe), ist die Wette ungültig. Live-Wetten behalten ihre Gültigkeit, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufgabe bereits entschieden sind. Live- Wetten können u.a. auf Game, Satz und Ergebnis angeboten werden. Auf die innerhalb eines Satzes erzielten Punkte oder Spiele können hingegen keine Live-Wette abgegeben werden. Das jeweilige Ereignis muss regulär beendet sein, damit die Live-Wette gültig ist. Wenn ein Tennisspiel unterbrochen oder nicht im Rahmen des Turniers fortgesetzt wird, ist die Wette ungültig. Falls das Ereignis im Rahmen des Turniers fortgesetzt wird, ist die Wette gültig. Für Ereignisse im Tennis-Doppel, wie auch für Spiele, die im Falle des Ergebnisses von 1:1 durch einen „Tie-Break“ entschieden werden, wird das Game, das bis 10 Punkte mit zwei Punkten Unterschied gespielt wird, als der dritte Satz und als ein Game gezählt. Die Wetten werden nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse bewertet. Wird ein Match wegen Rücktritt eines Spielers (Verletzung, Aufgabe, Disqualifikation usw.) zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beendigung des Spiels unterbrochen, gilt die Wette als ungültig und wird mit der Quote 1,0 bewertet. Wetten, die vor Unterbrechung entschieden sind (z.B. Gewinner des 1. Satzes, Über/Unter Games), werden nach den gültigen Quoten bewertet.
Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes.
Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die regulär notwendige Anzahl von Sätzen. Live-Wetten auf Satzgewinn sind gültig, wenn der Satz regulär beendet wurde.
Alle Wetten schließen eine eventuelle Verlängerung mit ein. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Für die Auswertung von Wetten zählt nur das Endergebnis der regulären Spielzeit, die durch bestimmte Wettbedingungen angegeben ist, außer wenn der Buchmacher im Wettangebot angegeben hat, dass für ein Ereignis das Endergebnis zählt.
Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Für diese Art der Wette zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes. Es zählen nur die Wetten auf Ergebnis in der regulären Spielzeit, wenn nicht anders angegeben.
Ein Baseballspiel wird bewertet, wenn mindestens 5 Innings gespielt wurden oder nach 4,5 Innings, wenn das Heimteam führt. In diesem Fall zählt das Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Wurde das Spiel vorher abgebrochen, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wird ein Baseballspiel als unentschieden gewertet (z.B. Spring Training), wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Findet ein Baseballspiel nicht am Tag der ursprünglichen Ansetzung statt, wird es mit der Quote 1,00 bewertet.
Das Ereignis gilt mit dem Gongschlag zur ersten Runde als begonnen, ansonsten erfolgt die Bewertung als Rückzahler mit der Quote 1,00. Endet ein Ereignis unentschieden, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 gewertet. Als K.O. werden auch ein technisches K.O. oder eine Disqualifikation gewertet. Reagiert ein Teilnehmer nicht auf den Gong zur weiteren Runde und tritt nicht weiter an, zählt die vorhergehende Runde als Ende des Kampfes.
Wetten auf den Gewinner. Sobald ein Spieler den Ball zum Abschlag auflegt, wird er als am Turnier teilgenommen angesehen, auch wenn er das Turnier nicht bis zum Ende durchspielt. Findet das Ereignis aus irgendeinem Grund nicht statt, nachdem die Wette bereits abgegeben wurde, wird sie ungültig und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Im Fall, dass Head to Head-Wetten („Platzierungswette“) angeboten werden, die auf Spieler abgegeben werden, die nicht spielen, werden sie abgesagt und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Sie können gespielt werden, damit der Gewinner verkündet wird.
Derjenige Spieler, der am Ende des Turniers die beste Platzierung hat, ist der Sieger. Im Falle das ein Spieler, egal aus welchem Grund, am Turnier, für das er angemeldet war, nicht teilnimmt, wird die Wette als ungültig erklärt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wenn ein Spieler den „Cut“ nicht erreicht, wird er zum Verlierer erklärt. Wenn beide Spieler den „Cut“ nicht erreichen, dann wird der Spieler mit der niedrigsten Schlagzahl (Score) im „Cut“ als Gewinner erklärt. Wenn ein Spieler disqualifiziert wird, vor dem „Cut“ oder nachdem beide Spieler den „Cut“ erreichen, wird der zweite Spieler als Gewinner erklärt. Wenn ein Spieler disqualifiziert wird, nachdem er den „Cut“ erreicht, und der zweite Spieler den „Cut“ nicht erreicht, wird derjenige Spieler als Sieger angesehen, der disqualifiziert wurde und den „Cut“ erreicht hat.
Der Spieler, der als Bester das Turnier beendet, wird zum Sieger ernannt. Im Falle der Nichtteilnahme eines Starters, gilt die Gruppe als ungültig. Spieler, die den „Cut“ nicht erreichen, gelten als Verlierer. Erreicht keiner der Spieler den „Cut“, wird der Spieler mit der niedrigsten Schlagzahl zum Sieger erklärt. Wenn mehrere Spieler die gleiche Schlaganzahl haben, kommen die Regeln ‚Dead Heat Rules‘ zum Einsatz und Play-Offs können angesetzt werden, um den Sieger zu ermitteln. Wird Spieler X den ‚Cut‘ machen? Sobald ein Spieler den Ball abschlägt, wird die Wette gewertet, als ob er am Turnier teilgenommen hat, auch wenn er die Runde nicht beendet. Die offiziellen Ergebnisse sind ausschlaggebend zur Bestimmung des Siegers. 1./2./3./4. Runde, 3 Bälle. Für den Fall, dass ein Spieler die Runde überhaupt nicht beginnt, wird die Wette abgesagt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wenn ein Spieler die Runde zwar startet, aber nicht abschließt, gilt die Wette als verloren. Der Sieger wird anhand der niedrigsten Schlagzahl (Score) für eine abgeschlossene Runde ermittelt. Tritt ein Wechsel bei der Spieleransetzung auf, wird die Wette abgesagt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet.
Die Wette wird bewertet, wenn der gemeldete Teilnehmer sich in die Startaufstellung begibt, unabhängig davon, ob er an einem eventuellen Endlauf teilnimmt. Sollte ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht am Endlauf teilnehmen, wird die entsprechende Wette als verloren gewertet. Wird ein Start eines Ereignisses verschoben, gelten die Wetten bis das Ereignis beendet ist, oder offiziell abgesagt wird. Sollte das gesamte Ereignis ausfallen, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet.
Nimmt ein gemeldeter Teilnehmer an den Rennvorbereitungen wie z.B., Qualifikation zum jeweiligen Rennen teil und tritt nicht zum Rennen an, gilt die Wette als verloren. Ansonsten wird die Wette als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Für Head to Head-Wetten („Platzierungswette“) bei Motorsportrennen gilt jener Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach Ende des Rennens die bessere Platzierung erlangt, vorausgesetzt, dass beide Fahrer in der Startaufstellung standen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden beider Fahrer gilt jener als Sieger des Wettereignisses, der die größere Anzahl von Runden absolviert hat. Bei Ausscheiden beider Fahrer in der gleichen Runde gilt jener Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach Ende der zuletzt gefahrenen Runde besser platziert war.
Wenn ein Starter vor dem Beginn des Ereignisses aufgibt, werden Wetten als ungültig erklärt und mit der Quote 1, 00 bewertet. Beim Skispringen beginnt das Wettereignis mit den Qualifikationssprüngen.
Wird der Start eines Wintersportereignisses oder eines in sich geschlossenen Abschnittes davon aus nicht beeinflussbaren Gründen (höherer Gewalt) verschoben, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, bis das gesamte Wettereignis regulär beendet oder offiziell abgesagt wird. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungsortes aufgrund der Änderungen des offiziellen Starttermins werden die Wetten als ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet. Abgebrochene Ereignisse, die mehrere miteinander verbundene Teilabschnitte haben, werden nach den Ergebnissen eines der einzelnen Teilabschnitte, des Ereignisses, die regulär abgeschlossen wurden, bewertet.
Für Head to Head-Wetten („Platzierungswette“) auf Wintersportereignisse, die aus mehreren miteinander verbundenen Teilabschnitten bestehen, gelten für die Bewertung, außer den Allgemeinen Bestimmungen, auch folgende Sonderregeln:
Beendet keiner der gegenübergestellten Starter das Wettereignis regulär, gilt derjenige Starter als Sieger, der besser platziert ist, in den offiziellen veröffentlichten Ergebnissen, des Wettveranstalters. Head to Head-Wetten werden als ungültig erklärt, wenn nach Beendigung des Ereignisses die gegenübergestellten Starter, die bessere Platzierung oder die gleiche Anzahl von Punkten haben. Wenn einer der Starter während des Ereignisses aufgibt, wird der Starter als Gewinner angesehen, der das Wettereignis beendet hat. Scheiden beide Starter aus, bevor dem Ende des Wettereignisses, gilt die Wette als verloren.
Nach diesen Regeln gelten die einzelnen Teilabschnitte des Wettereignisses, die erste oder zweite Abfahrt, der erste oder zweite Sprung und dgl. In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung von Head to Head-Wetten nach den allgemeinen Regeln.
Eine Buchmacherwette auf den Ausgang eines Sportereignisses (Pferderennen, Fußball, Formel 1, und viele mehr) mit echten, lebenden Sportlern unterscheidet sich von anderen Glücksspielen insbesondere durch unterschiedliche, im Vorhinein festgelegte Gewinnquoten auf die jeweils möglichen Ergebnisse des Sportereignisses.
Während beispielsweise die Ziehung einer bestimmten Zahl aus einer gegebenen Menge von Zahlen beim Roulette oder bei einer Lotterie jeweils gleich wahrscheinlich sind, so ist der mögliche Ausgang eines Pferderennens (Ermittlung des Siegers aus den Teilnehmern) oder eines Fußballspiels (Ermittlung des Gewinners) nicht gleich wahrscheinlich, da es jeweils Favoriten und Außenseiter gibt.
Die eigene Beurteilung der Chancen macht für viele den Reiz des Wettens aus. Die Wahrscheinlichkeiten für natürliche Sportereignisse mit echten Sportlern lassen sich allerdings nicht mathematisch exakt „berechnen“.
Hier sind alle Sportinteressierte und auch die Buchmacher, auf Schätzungen und Annahmen angewiesen. Auch wenn Ihnen eine Quote vorteilhaft erscheint, bleibt das Risiko Ihren Wetteinsatz zu verlieren.
Bei der Platzierung von Sportwetten resultiert die Anzahl der möglichen Vorhersagen („Tipps“) aus der Summe der Möglichkeiten des Ausgangs der getippten Sportereignisse. Je größer die Anzahl der möglichen Vorhersagen bei einer Wette sind, desto größer ist jedoch der Schwierigkeitsgrad der Wette, was die theoretisch ermittelte, „rein rechnerische“ Gewinn-Wahrscheinlichkeit verschlechtert.
Die möglichen Vorhersagen beispielsweise einer Sportwette im Ergebnisformat „Heimsieg- Remis-Auswärtssieg“ (Tendenzwette) werden genau durch diese 3 Ergebnisse abgebildet. Eines davon muss eintreten. Durch die Kombination von bis zu n Sportereignissen, die jeweils in einer Wette richtig vorhergesagt werden müssen, (Kombiwette) ergeben sich weitere Ergebnismöglichkeiten nach der Formel: 3ⁿ
Diese Formel bringt zum Ausdruck, dass sich die Gewinnaussichten mit zunehmenden Vorhersagen überproportional verringern.
Anzahl der Ereignisse in einer Wette („Vorhersagen“) | Anzahl der Möglichkeiten | „theoretische“ Gewinnwahrscheinlichkeit |
1 | 3 | 33.333% |
2 | 9 | 11.111% |
3 | 27 | 3.704% |
4 | 81 | 1.235% |
5 | 243 | 0.412% |
6 | 729 | 0.137% |
7 | 2187 | 0.046% |
8 | 6561 | 0.015% |
9 | 19683 | 0.005% |
10 | 59049 | 0.002% |
Mit der Kombiwette können Sie mehrere Wetten auf verschiedene Ereignisse zu einer Wette zusammenfassen.
Treffen Sie in einer Kombinationswette beispielsweise für drei Ereignisse (Spiele) Ihre Vorhersagen, so ergeben sich bereits 27 verschiedene Ergebnismöglichkeiten.
Dadurch verringert sich die theoretische Gewinnwahrscheinlichkeit, die richtigen Vorhersagen gemacht zu haben, auf etwa 3,7 Prozent oder anders ausgedrückt auf 1:27.
Bei 10 vorhergesagten Ereignissen (Spiele) in einer Wette sinkt die Gewinnwahrscheinlichkeit, richtig zu liegen auf etwa 1:50.000 (0,002%). Was die Chancen beim Wetten jedoch für Sie insgesamt verbessert, ist die Tatsache, dass nicht alle Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sind. Deshalb gibt es für jedes Ergebnis andere Gewinnquoten.
Heimsieg | Remis | Auswärtssieg | Quotenschlüssel | |
Quoten | 2.00 | 3.50 | 3.00 | |
Kehrwert | 0.50 | +0.29 | +0.33 | =1.22 |
Angenommene Wahrscheinlichkeit | 44% | 26% | 30% | 100% |
Die im obigen Beispiel errechnete Kehrwertsumme von 1,12 ist der sogenannte „Quotenschlüssel“ QT des Buchmachers, um den kalkulatorisch die Quoten gegenüber den angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten verringert werden, damit der Buchmacher einen eigenen Anteil (englisch „Hold“ oder „Take-Out“) von allen Wetteinsätzen erhalten kann. In diesem Beispiel müssten insgesamt € 1,12 gewettet werden, um € 1,00 mit Sicherheit zurück zu erhalten; nämlich € 0,5 auf Heimsieg, € 0,29 auf Remis und € 0,33 auf den Auswärtssieg.
Feste Quoten und die damit im Zusammenhang stehenden Wahrscheinlichkeiten bleiben immer nur Annahmen und Einschätzungen des Wettveranstalters zum Leistungsvermögen der Sportler.
Je geringer die Eintrittswahrscheinlichkeit für ein bestimmtes Ergebnis („Heimsieg-Remis- Auswärtssieg“), desto höher ist die Gewinnquote. Umgekehrt gilt, dass mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit die Quote sinkt. Die Gewinnquote Q (englisch „Odds“) und die Eintrittswahrscheinlichkeit p (englisch „probability“) haben einen genau umkehrt proportionalen Zusammenhang.
Q= 1/p und p=1/Q
Beträgt die „angenommene“ Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Heimsieg zum Beispiel 50% (p =0,5), so ist die daraus resultierende Quote 2,0.
Übrigens beträgt die Summe der Einzelwahrscheinlichkeiten des Ausgangs eines Sportereignisses stets exakt den Wert „1“ (=100%). Das bedeutet, dass bei einem Fußballspiel von den 3 möglichen Ergebnisausgängen (Heimsieg-Remis-Auswärtssieg) mit Sicherheit eines davon eintreten wird. Summiert man jedoch die Kehrwerte der Gewinnquoten (z.B. für (Heimsieg-Remis-Auswärtssieg)) für eine Spielpaarung, so hat man allerdings stets einen größeren Wert als „1“.
Die „rechnerische“ Ausschüttungsquote gibt den Anteil der Wetteinsätze an, der kalkulatorisch an die Wettteilnehmer ausgeschüttet werden soll. Je höher die Ausschüttungsquote, desto kleiner ist der Quotenschlüssel des Buchmachers.
Nach dem obigen Beispiel erhält man die (kalkulierte) Ausschüttungsquote A wiederum als Kehrwert des Quotenschlüssels.
A=1/Qt=1/1,12=0,89
In diesem Beispiel wird also geplant, 89 % der Wetteinsätze wieder als Wettgewinne auszuschütten.
Werden vom Buchmacher Gebühren auf die Wette erhoben, sei es als pauschaler Betrag je Wettschein oder als Prozentsatz vom Wetteinsatz (Aufgeld), um beispielsweise Wettsteuern abzudecken, so verschlechtert sich anteilig die Ausschüttungsquote. Die Wettgewinne werden nämlich nur auf den Nettowetteinsatz ausgezahlt, nicht auf die Gebühren. Die Gebühren „Geb“ erhöhen in Form eines Zuschlages deshalb prozentual den Quotenschlüssel des Buchmachers.
Wetteinsatz | 10.00 | EUR |
Gebühr | 0.50 | EUR |
= Aufschlag in % | 5.00 | % |
Zuschlag zum Quotenschlüssel | 0.05 |
Der Gebührenzuschlag zu dem bereits errechneten Quotenschlüssel ergibt eine anteilig verringerte Ausschüttungsquote von 85 % gemäß folgender Formel:
A=1/(Qt+Geb)=1/(1,12+0,05)=0,85
Die Ausschüttungsquote ist für eine Betrachtung über einen längeren Zeitraum von Bedeutung. Für den einzelnen Tipp kann die Wette nur „gewonnen“ oder „verloren“ werden. Gleichwohl steigen Ihre Gewinnchancen mit höherer Ausschüttungsquote. Um die Preiswürdigkeit eines Wettangebotes zu vergleichen, sollten Sie daher die vom Buchmacher angebotenen Quoten und die Gebühren berücksichtigen. Die Gesamtauszahlung im Gewinnfall kann trotz einer Gebühr zur Abgeltung der Wettsteuer größer sein als ohne Gebühr.
Im Unterschied zur Einzelwette, mit der Vorhersage des Ausgangs von einem Sportereignis, sind bei der Kombi-Wette mehrere Vorhersagen von mindestens 2 oder 3 und im Allgemeinen von bis zu 10 Ereignissen (Spielen) zu treffen. Das attraktive bei dieser Wettart ist die Erhöhung der Gesamtquote, denn die Wettquoten der gemachten Vorhersagen werden miteinander multipliziert. Da die Quoten stets größer als „1“ sind, steigt das Ergebnis der Multiplikation (mathematisch „Produkt“) mit der Anzahl der kombinierten Wetten. Bereits mit kleinsten Einsätzen können Sie so fünfstellige Gewinnsummen erzielen. Allerdings sind die Ausschüttungsquoten der kombinierten Wetten ebenfalls miteinander zu multiplizierten. Die Ausschüttungsquote ist aber stets kleiner als „1“. Hier verringert sich das Ergebnis der Multiplikation mit zunehmender Anzahl der kombinierten Wetten, d.h. die Gesamtausschüttungsquote (aufgrund der geringeren Gewinnwahrscheinlichkeit) verringert sich. Zwischen Quoten und Wahrscheinlichkeiten gibt es ja den beschriebenen festen Zusammenhang.
Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen für 1 bis 10 kombinierte Vorhersagen mit unterschiedlicher Ausschüttung von 80% und von 90%, die sich ergebenden Gesamtausschüttungsquoten. Die einzelne Ausschüttungsquote von 80% (oder gar 90%) ist nur möglich, wenn Einzelwetten als Tipp zulässig sind. Oftmals besteht eine Mindestkombinationspflicht für Vorhersagen von mindestens 3 Spielpaarungen. Die minimal mögliche Kombination von 3 Spielpaarungen ergibt trotzdem eine rechnerische Ausschüttung von mehr als 50%, was immer noch günstiger sein kann als bei anderen Wett- und Spielangeboten (Lotterien, Toto). Wird vom Buchmacher ein kleinerer Quotenschlüssel verwendet, der eine höhere Ausschüttungsquote von sogar 90 Prozent erlaubt, ist auch das Produkt der multiplizierten Ausschüttungsquoten deutlich höher. Bei einer minimal möglichen Kombination von 3 Spielpaarungen ergibt sich sogar eine höhere Ausschüttung von etwa 73% der Wetteinnahmen, die im Allgemeinen höher ist als bei vielen anderen Wett- und Spielangeboten. Sollte ein von Ihnen getipptes Spiel ausfallen, so wird dieser Tipp nicht gewertet. Die Quote des ausgefallenen Spiels wird dann auf den neutralen Wert „1“ gesetzt bzw. als „Nichtstarter“ gewertet. Es entsteht Ihnen dadurch also kein Nachteil.
Anzahl der Ereignisse in einer Wette („Vorhersagen“) | Kumulierte Ausschüttungsquote in Prozent | Kumulierte Ausschüttungsquote in Prozent |
1 | 80% | 90% |
2 | 64% | 81% |
3 | 51% | 73% |
4 | 41% | 66% |
5 | 33% | 59% |
6 | 26% | 53% |
7 | 21% | 48% |
8 | 17% | 43% |
9 | 13% | 39% |
10 | 11% | 35% |
Gesamtausschüttungsquoten bei Kombinationswetten
Um das Risiko falscher Vorhersagen zu verringern, können Sie Mehrfachkombinationswetten platzieren, die allgemein als sogenannte Systemwetten oder Akku-Wetten bekannt sind.
Damit kann man tatsächlich seine Gewinnchancen zu erhöhen.
Auf einem Spielschein können Sie für Spielpaarungen gleich mehrere Tipps abgeben, um verschiedene Ergebnisse abzudecken. Bei Abgabe nur eines Tipps belegen Sie nur eine der Vorhersagemöglichkeiten. Bei Abgabe mehrerer unterschiedlicher Tipps erhöht sich auch die Gewinnwahrscheinlichkeit. Bei zwei gleichzeitigen, unterschiedlichen Tipps belegen Sie zwei der Möglichkeiten, bei drei Tipps sind es schon drei Vorhersagemöglichkeiten und so weiter. Die Gewinnwahrscheinlichkeit erhöht sich im gleichen Maße: Bei zwei Tipps ist sie doppelt so hoch, bei drei Tipps dreimal so hoch usw. wie es bei nur einem Tipp der Fall wäre. Die Sache hat allerdings einen gewaltigen Haken: Jeder Tipp kostet zusätzlich Geld, weil es jeweils eine eigene Wette ist.
Es werden nämlich im Grunde nur aus einer vorgegebenen Anzahl von Ereignissen „y“ alle mathematisch möglichen Kombinationswetten „x“ einzeln „getippt“. Es handelt sich dabei lediglich um eine „verkürzte Schreibweise“ vieler einzelner Kombinationswetten auf einem Wettschein, die ansonsten einzeln gewettet werden müssten.
Anzahl d. Ereignisse (Y) | (x=1) 1 aus y | (x=2) 2 aus y | (x=3) 3 aus y | (x=4) 4 aus >y | (x=5) 5 aus y | (x=6) 6 from y | (x=7) 7 aus y | (x=8) 8 aus y | Max. Anzahl Tipps |
2 | 2 | 1 | 3 | ||||||
3 | 3 | 3 | 1 | 7 | |||||
4 | 4 | 6 | 4 | 1 | 15 | ||||
5 | 5 | 10 | 10 | 5 | 1 | 31 | |||
6 | 6 | 15 | 20 | 15 | 6 | 1 | 63 | ||
7 | 7 | 21 | 35 | 35 | 21 | 7 | 1 | 127 | |
8 | 8 | 28 | 56 | 708 | 56 | 28 | 8 | 1 | 255 |
Die vorstehende Tabelle gibt Ihnen alle möglichen Einzel- und Mehrfachkombinationen für bis zu 8 verschiedene Ereignisse an. So können Sie beispielsweise zehn verschiedene 3er Kombinationswetten für 5 Wettereignisse ankreuzen (3 aus 5) oder fünfzehn verschiedene 4er Kombinationswetten für 6 Wettereignisse bilden (4 aus 6). Würde man alle möglichen Wettkombinationen für 5 Ereignisse wetten wollen (2 aus 5, 3 aus 5, 4 aus 5 und 5 aus 5. zuzüglich der Einzelwetten), so hätte man 31 verschieden Wetten platziert und 31 Mal einen Einsatz zu entrichten.
Die Ausschüttungsquote für diese 31 Wetten erhöht sich dadurch nicht, da jeweils jede Vorhersage der abgegebenen Tipps einzeln bewertet wird und es für jede Vorhersage eine Gesamtquote gemäß des Quotenschlüssels des Buchmachers gibt.
Minimum je Tipp: 1 Euro, Maximum je Tipp: bis zu 500 Euro bzw. nach Vereinbarung oder gemäß Gewinnlimit.
Der Spieleinsatz für eine Einzelwette beträgt im Allgemeinen als Minimum 1,00 Euro. Das Maximum des (zulässigen) Wetteinsatzes ist begrenzt einmal auf 500,00 Euro (Höchstwettbetrag) je Wette oder durch das Gewinnlimit je Wette (Höchstauszahlungsbetrag). Das geringere Limit wird für Ihren Tipp wirksam. Bei kleineren Sportereignissen werden im Regelfall nur bis 200 Euro je Tipp akzeptiert. Höhere Einsätze bleiben auf Nachfrage und besonderer Vereinbarung mit dem Buchmacher bzw. dem Wettveranstalter möglich.
Das für den Kunden bedeutsamere Gewinnlimit je Wette wird gemäß den Geschäftsbedingungen des Buchmachers festgelegt und ist abhängig von der Qualität, Bekanntheit und Vertrauenswürdigkeit der Sportveranstaltung. Werden verschiedene Sportarten in einer Wette vorhergesagt, so richtet sich das Gewinnlimit nach der jeweils „schlechtesten“ Sportart.
Beträgt das Gewinnlimit einer Wette beispielsweise 10.000,00 Euro, so kann das Einsatzlimit in Abhängigkeit von der Gesamtquote des Tipps (Faktor) variieren. Beträgt die Gesamtquote der Wette 40 für 1, so können insgesamt 250 Euro eingesetzt werden. Beträgt die Gesamtquote der Wette beispielsweise 400 für 1, so können lediglich noch 25 Euro maximal gesetzt werden. Die höchste Gesamtquote der Wette wird jeweils als Information für Sie auf dem Wettschein vermerkt.
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